wie sicher kann man bei einen „forensischen Schriftgutachten“ sein, dass es die Unterschrift meines Käufers aus einen Kaufvertrag erkennt.
Ich hoffe zu 100 Prozent !!!??
gibt es ja nicht mal beim DNA-Test.
Mit dem Gutachten soll doch die Identität zw. Unterschrift und Person nachgewiesen werden. Also wer hat unterschrieben ?
Das kann gelingen und wird dann auch von Gerichten anerkannt. Ähnlich wie bei Fingerabdrücken werden auch bei Schriftproben die individuellen Merkmale gesucht und gezählt. Je mehr solcher Muster erkennbar und nachweisbar sind umso exakter der Hinweis auf den Urheber der Unterschrift.
MfG
duck313
das ist völlig uninteressant, wie deine anderer thread deutlich zeigt.
##ab zum anwalt!!!
Hallo,
selbst wenn die Unterschrift nachgewiesen korrekt ist, eine Immobilie wird schriftlich UND BEIM NOTAR verkauft. Gesetz in Deutschland. Kaufvertrag notariell beglaubigt, zusammengeheftet mit Siegel, keine Papierzettel nebenher.