Guten Tag,
folgende Konstellation:
jemand betreibt einen Laden und hat mit einer selbstständigen Kosmetikerin einen Vertrag geschlossen, wonach sie in ebendiesem Laden Kunden behandelt. Der Ladeninhaber stellt die gesamte Ausstattung und Kosmetikprodukte und besorgt die Kunden.
Ist folgendes sinnvoll?:
Die freiberufliche Kosmetikerin bekommt praktisch das gesamte Behandlungsgeld, das die Kunden bezahlen, sie bucht dieses als Einnahme brutto gleich netto, weil sie die Kleinunternehmerregelung hat. Und der Ladeninhaber bekommt dann von der Kosmetikerin einen fest vereinbarten, umsatzabhängigen Anteil als Stuhlmiete. Fällt für diese Stuhlmiete Umsatzsteuer an, (die der Ladeninhaber abführen müsste)? Ist es rechtlich in Ordnung, dass bei diese Organisation keiner von den beiden Umsatzsteuer abführen muss?
Vielen Dank für Eure Bemühungen.
Eigentlich gibts nur 2 Möglichkeiten:
a) Die Stuhlvermieterin ist Kleinunternehmerin, dann wird keine USt erhoben
b) Die Stuhlverieterin ist keine Kleinunternehmerin, dann wird das Entgelt das sie erhält der USt unterworfen.
Gruß
Jörg
Hallo,
Der Ladeninhaber stellt die
gesamte Ausstattung und Kosmetikprodukte und besorgt die Kunden…
…Und der Ladeninhaber bekommt
dann von der Kosmetikerin einen fest vereinbarten,
umsatzabhängigen Anteil als Stuhlmiete.
OT (weil das dem Finanzamt egal ist, nicht aber der Sozialversicherung): Wo ist da eine selbstständige Tätigkeit?
Ist folgendes sinnvoll?:
Die freiberufliche Kosmetikerin bekommt praktisch das gesamte
Behandlungsgeld, das die Kunden bezahlen, sie bucht dieses als
Einnahme brutto gleich netto, weil sie die
Kleinunternehmerregelung hat.
Soweit korrekt.
Fällt für diese
Stuhlmiete Umsatzsteuer an, (die der Ladeninhaber abführen
müsste)?
Wenn der Ladeninhaber umsatzsteuerpflichtig ist, natürlich.
Cu Rene
Wo ist da eine selbstständige Tätigkeit?
Vielen Dank für die superschnellen, klaren Antworten. Klingt immer so einfach, wenn man dann die Antwort von einem Fachmann hat.
Eine selbstständige Tätigkeit ist es insofern, dass die Kosmetikerin ganz woanders einen Hauptjob hat und einzig und allein sie vorgibt, für welche Zeiten Kundentermine vereinbart werden können. Außerdem arbeitet sie noch ab und zu selbstständig für ein weiteres Kosmetikstudio. Ich werde wohl vorsichtshalber trotzdem noch einmal bei der Knappschaft nachfragen, ob es als selbstständige Tätigkeit akzeptiert wird.
Herzliche Grüße
Paula