Wird bez. Wohngeld Verlust mit Lohn verrechnet ?

Hallo,

ich studiere, beziehe Wohngeld, gehe jobben und möchte mich parallel dazu selbständig machen.

  1. Frage:

Wenn ich nun zur Gründung meiner Selbständigkeit mehr jobben gehe um in mein Unternehmen investieren zu können, verdiene ich ja aus meinem Angestelltenverhältnis gegebenenfalls so viel, dass ich meinen Anspruch auf Wohngeld verliere. Da aber mein Unternehmen voraussichtlich in den ersten Jahren nur Verluste machen wird, habe ich ja unterm Strich kein mehr an Einnahmen. Wird das Seitens der Wohngeldstelle berücksichtigt?

  1. Frage:

Wie würde sich in dem o.g. Kontext anstatt eines höheren Lohns die Aufnahme eines Darlehns zwecks Anfangs-Investition auswirken?

guten abend ,

zu2. darlehns werden nicht als einkommen gerechnet da du das ja zurück zahlen musst …

zu 1.

für die wohngeld stelle ist nur interessant viel einkommen du aus deinem angestelltenverhältniss hast …wenn du dir zusätzlich ein darlehn aufnimmst kannst du dieses als besondere belastung geltend machen (die raten die du zurückzahlen musst )die einkünfte aus der selbständigkeit sind erst relevant wenn du wirklich damit gewinne einstreichst.

gruss nancy

Das ist absolut nicht mein Gebiet, keine Ahnung.

VG

Hallo ManniPulator,
jetzt erstmal zu deinen Fragen, alles was du an Einkommen hast wird beim Wohngeld mit angerechnet. Wie du schon geschrieben hast. Das einzige was ich dir raten könnte, Du fragst bei der Wohngeldstelle nach, wie das ist wenn du in den ersten zwei Jahren deines neue Unternehmens immer nur Ausgaben hast und keine Einnahmen.
Bei der zweiten Frage kann ich dir leider nicht helfen. Ich deiner Stelle würde ich mal beim Arbeitsamt nachfragen , ob man einen Existensgründerzuschuß bekommt. Was du dazu benötigt weiß ich nicht.
ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben, und ich wünsche dir viel Glück.
Mit freundlichem Gruß
Qualle2008 (Carola)

Tut mir leid. Ihr Fall ist so speziell, dass ich nicht wirklich helfen kann. Wäre es aber nicht sinnvoller, mehr Zeit ins Studium zu investieren (da gibts ja offensichtlich freie Zeit, wenn Sie über eine Selbständigkeit nachdenken) als in vermehrtes Jobben? Aber sicherlich müsste bei der Wohngeldstelle das erhöhte Einkommen nachgewiesen werden. Dann könnte es durchaus dazu kommen, dass weniger oder gar kein Wohngeld mehr gewährt würde. Aber bitte fragen Sie sicherheitshalber bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle nach.
Alles Gute!

Sorry- kann Ihnen nicht helfen.
Gruß
BK

Hallo ManniPulator,
sorry, dass ich erst jetzt antworte. War im Krankenhaus und bin nur auf dem Sprung zu Hause, meine Sachen für die Reha zu holen. Hoffe, Du hattest in der Zwischenzeit von anderen Leuten Antwort erhalten und es konnte Dir geholfen werden.
Viel Glück
Puddelchen

Keine Ahnung.

  1. Frage:

Wenn ich nun zur Gründung meiner Selbständigkeit mehr jobben
gehe um in mein Unternehmen investieren zu können, verdiene
ich ja aus meinem Angestelltenverhältnis gegebenenfalls so
viel, dass ich meinen Anspruch auf Wohngeld verliere. Da aber
mein Unternehmen voraussichtlich in den ersten Jahren nur
Verluste machen wird, habe ich ja unterm Strich kein mehr an
Einnahmen. Wird das Seitens der Wohngeldstelle berücksichtigt?

  1. Frage:

Wie würde sich in dem o.g. Kontext anstatt eines höheren Lohns
die Aufnahme eines Darlehns zwecks Anfangs-Investition
auswirken?