Hallo,
ich studiere, beziehe Wohngeld, gehe jobben und möchte mich parallel dazu selbständig machen.
- Frage:
Wenn ich nun zur Gründung meiner Selbständigkeit mehr jobben gehe um in mein Unternehmen investieren zu können, verdiene ich ja aus meinem Angestelltenverhältnis gegebenenfalls so viel, dass ich meinen Anspruch auf Wohngeld verliere. Da aber mein Unternehmen voraussichtlich in den ersten Jahren nur Verluste machen wird, habe ich ja unterm Strich kein mehr an Einnahmen. Wird das Seitens der Wohngeldstelle berücksichtigt?
- Frage:
Wie würde sich in dem o.g. Kontext anstatt eines höheren Lohns die Aufnahme eines Darlehns zwecks Anfangs-Investition auswirken?