anerkannt ? Nehmen wir an, eine Person wurde mit dem Firmenwagen geblitzt (15 €) und ihr Chef behauptet, das könne er nicht absetzen? Wenn doch, gibt es dazu Urteile oder ähnliches?
Chef hat Recht. Wenn er das bezahlt, ist das Lohn, der steuer- und sozialabgabenpflichtig ist. Zu schnell fahren ist Privatangelegenheit, mit der die Firma nichts zu tun hat.
Hallo!
Chef hat Recht. Wenn er das bezahlt, ist das Lohn, der steuer-
und sozialabgabenpflichtig ist. Zu schnell fahren ist
Privatangelegenheit, mit der die Firma nichts zu tun hat.
Arbeitlöhne nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar? - Das nenne ich eine Steuerreform… 
Im Ernst: Es handelt sich um nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs.5 EStG) bei der Firma.
Ciao!
Nemo
Wenn es aber das Auto des Chefs ist und je schneller die Person ist, um so weniger Arbeitszeit kostet es ihn
… also nicht ganz Privatvergnügen. Heißt eigentlich auch nicht Bußgeld, sondern „Verwahrnungsgeld“ …
dann aber doch …
„Verwarnungsgeld“
snip
Es sei den, der Chef bezahlt die € 15,- mit Briefmarken !!!
Gerd
Hallo!
Es sei denn, der Chef bezahlt die € 15,- mit Briefmarken !!!
… verliert den Beleg und vergisst die Umbuchung „n.BA 15,00 an Porto 15,00“
Ciao!
Nemo