ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4 empfängern angerechnet wird.
Erziehungsgeld nach § 8 Bundeserziehungsgeldgesetz sind anrechnungsfreie Einkünfte i.S.d. § 11 Abs. 3 Ziff 1.a) SGB II. Es handelt sich beim Erziehungsgeld um eine Leistung, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II (die nur den Lebensunterhalt sichern sollen)gewährt wird. Zweck des Erziehungsgeldes ist es, eine finanzielle Unterstützung bei der Erziehung des Kindes zu gewährleisten. Gleiches gilt für Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen, soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.
Viele Grüsse
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.
nein es darf nicht angerechnet werden.lg tpmk
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.
Tut mir leid, da kann ich Ihnen nicht weiterhelfen. Vielleicht fragen Sie einfach mal im Rathaus nach?
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.
Hallo Diana,
also nach § 8 Bundeserziehungsgeldgesetz ist das Erziehungsgeld eine anrechnungsfreie Einkunft, es wird also nicht angerechnet. Man erhält glaube ich als Mutter bzw. als Vater einen Sockelbetrag von monatlich um die 300€. Gleiches gilt für Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen, soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden.
Zum Thema: http://www.anwalt.de/rechtstipps/elterngeld-progress…
Liebe Grüße,
Wolfy
P.s.: Zur allgemeinen Verstehens- und Interessensinfo: Progressionsvorbehalt heißt das eine Einkunft für und an sich steuerfrei ist, jedoch diese Einkunft den Steuersatz für kommende und andere Einkünfte erhöht.
Der Progressionsvorbehalt rechtfertigt sich aus dem Prinzip der leistungsgerechten Besteuerung. Auch steuerfreie Einkünfte erhöhen die steuerliche Leistungsfähigkeit. Diese Leistungsfähigkeit führt über den Progressionsvorbehalt zu einem erhöhten Steuersatz.
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empfängern angerechnet wird.
Hallo,
leider gibt es bei uns in Brandenburg das Landeserziehungsgeld noch nicht, deshalb habe ich mich noch nicht so genau damit beschäftigt. Habe aber mit einer Bekannten aus Thüringen gesprochen, die haben es schon und da wird es nicht an das ALGII angerechnet. Allerdings darf das Kind dann auch keine Einrichtung (Kita) besuchen.
Freundliche Grüße
Romy
Hallo, leider habe ich keine Erfahrung mit Landeserziehungsgeld, Sorry.
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.
Hallo Diana,
ich war mir sicher, dass ich dir längst geantwortet habe. In meinem Profil steht diese Frage noch als unbeantwortet?
Ich denke mir, die Sache ist längst geregelt, trotzdem nochmal kurz:
Das Landeserziehungsgeld darf nicht angerechnet werden. Hintergründe dazu findest du z.B. hier:
http://www.elo-forum.org/alg-ii/52444-thueringer-erz…
Da hat schonmal jemand erfolgreich geklagt…
Viele Grüße,
Stollentrollo
hallo nur mal zur kurzen info alle die eltern geld beziehen und hartz 4 das wird ab 1jan2011 angerechnet als einkommen habe heute bescheit bekomm kleiner tipp ihr könnt das noc dieses jahr bei der elterngeldstelle ändern lassen .das heißt nur die für 2jahre elterngeld beziehen.das heißt man kann es dieses jahr noch ummelden auf 1jahr und bekommt noch dieses jahr das ganze restliche geld ausgezahlt bzw nachgezahlt.das darf das arbeitsamt dieses jahr nicht anrechnen ab nächsts jahr schon
kann ich nicht beantworten
ich würde gerne wissen ob das landeserziehungsgeld bei hartz4
empfängern angerechnet wird.