Wird der gehlat meines zukünftigen bei den unterha

hallo
meine frage ist
ich hab 2 kinder beide minderj.und beide wohnen nicht bei mir sondern in einrichtungen vom jugendamt.ich werde jedes jahr aufgefordert meine abrechnung vorzulegen wegen der berechnung ob ich den kids unterhalt zahlen muss das war bis jetzt nicht der fall nun möchte ich aber wider heiraten meine frage dazu ist ob nun das jugendamt auch die lohnabrechnung von mein dann mann verlangen kann und ob unser gemeinsammmes einkommen dann berechnet wird…
vielen dank für die antworten
lg hummer35

hallo ,

ja das jugendamt wird die einkünfte von deinem zukünftigen überprüfen …da er ja quasi dir gegenüber verpflichtet ist dich zu unterhalten .das jugendamt geht davon aus das ihr gemeinsam wirtschaftet!

in der zeit wo die kinder in einer einrichtung untergebracht sind ,beide leiblichen eltern zu unterhalt verpflichtet d.h. auch der leibliche vater muss anteilig bezahlen …selbst wenn du als mutter nur eingeringes einkommen hast -musst du das kindergeld ans amt „abdrücken“

den eine fremdunterbringung durch jugendamt kostet ein heiden geld …ist klar das sich diese kosten das amt wiederholt .in wie weit den zukünftiger belangt wird ist einkommensabhängig!

alles gute und lieben gruss nancy

Hallo Hummer 35,

ja, wenn ihr verheiratet seid, wird euer beider Einkommen zur Berechnungsgrundlage verwendet.

Gruß, DC

Hallo Hummer 35
ich bin zwar kein Anwalt, kenn mich aber da recht gut aus.
Grundsätzlich gilt ein Ehepaar als Wirtschafts- und Haushaltsgemeinschaft. Folglich wird das Einkommen zusammenaddiert und fließt in die Gesamtberechnung.
Logischerweise (meistens zumindest) wohnt ein Ehepaar auch zusammen, hat nur noch eine Miete und reduziert damit die Kosten des Einzelnen was zu einer Einkommensverbesserung des einzelnen führt. Also … mehr Geld für jeden wegen geteilter Kosten.
Für deine Kinder braucht Dein Zukünftiger nicht aufkommen, er hat sie ja nicht adoptiert … oder ?
Trotz dessen verbessert sich mit der Hochzeit dein Einkommen so dass tatsächlich die Möglichkeit besteht das du für die Kinder zumindest anteilig finanziell aufkommen musst.
Gruß
Harry

Hallo,
hier geht es nicht um einen bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsanspruch sondern um einen öffentlich-rechtlichen Kostenbeitrag zu den Kosten der Unterbringung.
Da kenne ich mich nicht so aus, aber der Zukünftige ist ja nicht mit den Kindern verwandt, allenfalls könnte bei Ihnen eine Ersparniss ( Miete etc.) berücksichtigt werden.

Mit Gruß

Hallo Hummer35,
soviel ich weiß, wird Dein Partner, auch wenn ihr heiratet, nicht mit seinem Einkommen veranschlagt, bei Unterhaltszahlungen sind nur die Einkommen der Eltern anzurechnen und zu prüfen, ob sie unterhaltsfähig sind.
Ich würde aber zur Sicherheit noch einmal die freie Rechtsberatung, gibt es beim Amtsgericht in Deiner Stadt, nachfragen. Hoffe, ich konnte Dir helfen.

Wohl eher nicht, denn dein Partner, egal zu welcher Zeit, ist deinem Kind nicht unterhaltsverpflichtet.

Hallo,

natürlich muss der Stiefvater für die Stiefkinder keinen Unterhalt bezahlen.

Aaaabeer es kann sein, dass er der Mutter ein Taschengeld (ca. 5 bis 7 % seines Nettoeinkommens) zahlen muss, dass diese für den Unterhalt der minderjährigen Kinder benutzen muss.

Die andere Variante ist, dass die Ehefrau vom Einkommen des Ehemannes leben muss und ihr eigenes Einkommen ganz oder teilweise für den Unterhalt der Kinder verwenden muss.

Gruß

Hallo vielen dank für deine antwort…
es hat sehr geholfen
lg hummer

Hallo,
das weiß ich leider auch nicht. Aber immerhin sind es Deine Kinder, da sollte man auch für aufkommen können.
Circan

Hallo,

das ist dann mal wieder typisch Jugendamt. Steuerbescheid wäre besser. Da sind die berufsbedingten oder krankheitsbedingten Ausgaben schon abgezogen.

Nach der Heirat sich nicht zusammen veranlagen lassen oder weiter die Lohnabrechnung. Dann ändert sich ja nur die Steuerklasse und der Nettobetrag wird größer

Gruß blackdaniel