Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Wir lebten bisher in einer Zugewinngemeinschaft. Wird der Zugewinnausgleich (Anfangsvermögen/Endvermögen der jeweiligen Partner) jetzt automatisch berechnet oder muss man einen Anwalt einschalten, damit dies überhaupt erst passiert?
Hallo,
es ist so, dass man sich in Deutschland nicht ohne Anwalt scheiden lassen kann. Wenn die Parteien sich gütlich trennen, können sie allerdings einen gemeinsamen Anwalt nehmen.
Der Anwalt ist dann bei der Berechnung von Anfangs- und Endvermögen behilflich. Hierfür benötigt er eine Vermögensaufstellung aus jeweiligem und gemeinsamem Vermögen.
Wenn alles gut läuft, können sich die Parteien selbständig über den Zugewinnausgleich verständigen und den Zugewinnausgleich vereinbaren, so dass das Familiengericht sich hieran halten wird.
Rechtlich ist der Zugewinnausgleich eine Bestandteil der Scheidung (wie Unterhalt und Versorgungsausgleich).
Viele Grüße
Hallo,
automatisch geht gar nichts bei der Scheidung.
Zugewinnausgleich muss von einem von euch beantragt werden. Also ab zum Anwalt und Antrag stellen, wenn Sie es für notwendig halten.
LG
Meine Frau und ich lassen uns scheiden. Wir lebten bisher in
einer Zugewinngemeinschaft. Wird der Zugewinnausgleich
(Anfangsvermögen/Endvermögen der jeweiligen Partner) jetzt
automatisch berechnet oder muss man einen Anwalt einschalten,
damit dies überhaupt erst passiert?
würde eine anwalt einschalten,geht ja auch um den versorgungsausgleich
Mehr oder weniger automatisch passiert nur der Versorgungsausgleich.
Zugewinn könnt ihr selbst berechnen, genug Beispiele wie das gemacht wird sind im Internet zu finden.
Wenn keine Einigung erzielt wird bleibt nur der Anwalt, aber das kostet dann…
Krümelchen
Hallo,
der Zugewinn kann auch gemeinsam vereinbart werden. Formal kann dann mit einer Scheidungsfolgevereinbarung die Dinge festschreiben. Anwälte möchte auch für den zugewinnausgleich bezahlt werden
Einfach eine Liste erstellen, und dann zwei Spalten wer was bekommt. ggfs. eine monetäre Bewertung machen
und am Schluss gibt es eine Ausgleichszahlung.
Also „Automatisch“ nicht aber auch nicht so kompliziert.
alles gute
EJWW
Sie können sich auch ohne Anwalt einigen, sofern beide Seiten geklärt sind.
Für die Scheidung werden Sie dann aber doch einen Anwalt brauchen und die Erfahrungswerte sagen, dass im Nachhinein oft Probleme auftauchen wenn größere Geldtransfers ohne Rechtsbeistand entschieden werden.
Wenn Sie natürlich schon alles im Vorhinein abgemacht haben, hat ein Anwalt (den sie beide ja gemeinsam beauftragen können) weniger Arbeit und ist demnach auch günstiger. (vorher das Beratungshonorar vereinbaren).
Alles Gute
Das kommt drauf an
Geht die Scheidung im Guten auseinander?
Bei meiner Scheidung haben wir uns gütlich geeinigt.
Das Auto habe ich meinem Partner überlassen.
Vom Recht her hätte ich drauf bestehen können das es verkauft wird und der Betrag geteilt wird.
Ob es ein Sinn macht da ich eh das Auto nicht halten konnte, und wir höchstens 3000 Euro erzielt hätten?
Also da könnt ihr euch einigen wer was behällt.
Bei uns war es so
Hallo,
als Psychologin ist dies leider nicht mein Fachgebiet…
MfG
Hallo
Bei deim Poble kann ich Dir nicht helfen
Seppel42