Wird die Abzinsung von Darlehen nur auf

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle Gesellschaftsformen?

Antwort derzeit leider nicht möglich

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
Gesellschaftsformen?

Liebe/r Batigol,
die Darlehensabzinsung ist in § g Abs. 1 Nr. 3, S.1 EStG mit Bezug auf § 4 ABs. 1 oder § 5 EStG geregelt und gilt demnach fur alle Kaufleute und Gewerbetreibende, die verpflichtet sind, Buecher zu fuehren.

Gruss
Bernhard

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
Gesellschaftsformen?

Guten Tag Batigol.

steuerlich werden Verbindlichkeiten, die länger als 12 Monate bestehen und unverzinslich sind abgezinst. Dies erfolgt in den Bilanzen von Kapitalgesellschaften aber auch in den von Personengesellschaften oder Einzelunternehmen.

Werden die Darlehen jedoch verzinst, z.b. mit 0,5% des Darlehensbetrags entfällt die Abzinsung.

Viele Grüße

Reichl & Vetter

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
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Hallo Batigol,

die Abzinsung wird bei Gesellschafterdarlehen in der Steuerbilanz angewendet, wenn die Restlaufzeit mind. 12 Monate beträgt. Zinsatz ist 5,5%.
Die kann vermieden werden durch Vereinbarung eines Zinssatzes von zB 1%.
Bei Personengesellschaften gilt die Abzinsungspflicht m.W. nicht.
Gruß
Jürgen

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Bei Personengesellschaften gilt die Abzinsungspflicht m.W. nicht.

mit der Abkürzung kann ich nix anfangen, wie die anderen User geschrieben haben, besteht für alle Gesellschaftsformen die Bücher führen müssen, die Regel zur Abzinsung oder nicht?

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
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Antwort:
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Grüsse
Bracco

Hallo,

jeder Kaufmann im Sinne des HGB ist verpflichtet eine Buchführung zu machen, den Minderkaufmannes mal nicht berücksichtigt. Dabei sind immer die Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung zu beachten.
Es gibt aber unterschiedliche „Bücher“.
Ein Kaufmann, der nur eine Einnahme/Überschuß-Rechnung erstellt (wie die meisten Personengesellschaften) führt keine Bestandskonten und kann damit auch kein Darlehen bilanzieren.
Sobald Bestandskonten geführt werden, also eine Bilanz erstellt wird, sind Darlehen zu bilanzieren und, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, abzuzinsen.
Ein ausführlicher Text ist hier zu finden:

http://www.gmbhr.de/heft/15_05/bmf_050526_abzinsung.pdf

Gruß
Jürgen

Dies ist eine sehr spezielle Frage, die am besten ein Steuerberater beantworten kann. Ein andere Weg ist die verbindliche Rechtsauskunft beim Finanzamt.

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Dann darf man ja keine Privat-Darlehen mehr aufnehmen und dann scheitert auch die Nutzung solcher von denen, die eine Verzinsung nicht möchten, bspw. aus religiösen Gründen. Irgendwie verzwickt die ganze Sache …

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
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Die Abzinsung von unverzinslichen Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 6 EStG ist für alle bilanzierenden Unternehmen anzuwenden. Dies ist keine HGB-Regelung aber auch in einer HBG-Bilmog-Bilanz zu übernehmen.

Die Abzinsung von Rückstellungen ist eine reine Handelsbilanzregelung.

Gruß

Steuerfix

… Kapitalgesellschaften angewandt oder auf alle
Gesellschaftsformen?

Hallo,

ich will mich zuerste entschuldigen, dass ich jetzt erst auf die Anfrage reagiere, war aber beruflich extrem eingespannt in den letzten Monaten.

Hast Du bereits eine befriedigende Antwort erhalten, oder soll ich noch auf Deine Frage eingehen?

Gruß
Lawrence

Hallo Lawrence,

es kann vielleicht nicht schaden, weitere Ansichten zu lesen.

VG

Sorry, aber das ist nicht mein Spezialgebiet…
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