Guten Morgen,
vor etwas mehr als einer Woche wurde mir auf einem Volksfest höchstwarscheinlich eine Flasche über den Kopf gezogen (Ich hab keinerlei erinnerung, meine Freunde wissen auch nichs [ich war plötzlich weg]), ergebnis war eine Amblulante Aufnahme in einem Krankenhaus und eine Platzwunde welche mit 6 Stichen genäht wurde. Der Arzt meinte, da die Wunde genau oben auf dem Kopf sich befindet kann das eigentlich nur durch einen Harten Gegenstand entstanden sein. Nun war ich letzten Freitag beim Fäden ziehen (10 € beim Hausarzt) und nun bekomm ich eine Rechnung vom Krankenhaus (10 € Ambulanzgebühr). Meine Frage ist ob ich zumindest die Ambulanzgebühr zurück bekomme? Ich bin dafür nicht verantwortlich gewesen und muss nun mit den Schmerzen und dem Finanziellen Verlust auskommen? Muss ich eine Anzeige gegen Unbekannt machen?
Vielen Dank für die Hilfe im Vorraus.
Ich finde es einfach eine frechheit das ich dafür bezahlen muss… obwohl ich mir das nicht selbst angetan habe…
Hallo,
die Krankenkasse kann bezgl. der Ambulanzgebühr definitives sagen, vermute ja.
Ich würde Anzeige erstatten.
Hallo,
üblicherweise muss man für die Notfallambulanz die Praxisgebühr separat zahlen. Auch wenn man im gleichen Quartal schon die Praxisgebühr beim Hausarzt gezahlt hat. Ich denke nicht, dass die Gebühr hier entfallen kann. Ggf. mal mit der Krankenkasse den Fall klären und da nachfragen, ob sie auf die Gebühr verzichten. Das Krankenhaus zieht die Gebühr ja auch nur für die Krankenkasse ein.
Viel Erfolg
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Hallo!
Das Ganze ist genau genommen eine Frage des Haftungsrechts. Grundsätzlich bist Du zunächst die Praxisgebühr schuldig. Würde nun jemand im haftungsrechtlichen Sinne für schuldig gesprochen, so könntest Du - neben dem körperlichen Schaden - auch die finanziellen Schaden für die Praxisgebühr geltend machen. Solange es hier aber keinen rechtlich anerkannten Schuldigen gibt, bist Du wohl zahlungspflichtig - auch wenn Du nichts dafür kannst.
Ich hoffe, dass Dir Infos weiterhelfen.
Gruß
Jens
Hallo,
die Gebühr sollte eigentlich nur einmal gezahlt werden. Vielleicht kann die Krankenhausambulanz noch eine Quittung erstellen. Ich würde empfehlen ein Gespräch mit der Krankenkasse zu führen.
Viel Erfolg und gute Besserung!
Hallo,
entschuldige die späte Antwort. Also, die Praxisgebühr ist bei der Unfallaufnahme im Krankenhaus oder dem Notdienst immer zu verrichten. Gegebenenfalls kannst Du das Geld von dem SVerursacher zurückverlangen, natürlich mit den von Dir bereits erwähnten Problemen verbunden.
Gruß,
Jens