Hallo Leute ich hoffe Jemand kann zur folgendem theoretischen Fall etwas sagen:
Wenn sich Jemand arbeitslos meldet (ALG II)sieht der nächste Arbeitgeber dass die Person arbeitslos war ? Wird das auf der LohnsteuerKarte vermerkt oder kann der nächste Arbeitgeber das an Bescheinigungen/Abfragen bei der Krankenkasse,Rentenversicherung (schließlich bezahlt das Amt dann die Beiträge)oder sonstigen Unterlagen sehen ?
Wenn sich Jemand arbeitslos meldet (ALG II)sieht der nächste
Arbeitgeber dass die Person arbeitslos war ? Wird das auf der
LohnsteuerKarte vermerkt oder kann der nächste Arbeitgeber das
an Bescheinigungen/Abfragen bei der
Krankenkasse,Rentenversicherung (schließlich bezahlt das Amt
dann die Beiträge)oder sonstigen Unterlagen sehen ?
Hauptsächlich kann er es daran sehen, als der Arbeitsuchende für die Zeit keine Tätigkeit nachweisen kann.
Ob er es an der Lohnsteuerkarte sehen kann, habe ich mich auch schon mal gefragt. Die Zahlen werden ja nicht immer direkt auf die Lohnsteuerkarte geschrieben.
an der Lohnsteuerkarte kann es der zukünftige Arbeitgeber nicht mehr sehen,da es die „Lohnsteuerbeschigung“ (bei einem Wechsel im Kalenderjahr) in der alten Form nicht mehr gibt (wurde an die Steuerkarte geheftet).
Viel einfacher erfährt er es aber über den letzten Arbeitgeber…
Bei allen Einstellungen müssen zumindest Personalbögen ausgefüllt werden…und dort muss mann den letzten Arbeitgeber benénnen.
Und der ist nur soweit wie das nächste Telefon entfernt…
Daher sollte man die Arbeitslosigkeit auch auf keinen Fall verschweigen…
Außerdem ist in gewissen Branchen auch daran zu denken,das beim neuen
AG ja (vor allem wenn die Arbeitslosigkeit länger gedauert hat) auch
„alte Kollegen“ aus der alten Firma in der Zwischenzeit arbeiten könnten…