Wird die Arbeitsunfall ,Krankentagen bezaht ?

hallo,

herr x wurde am 7.5.11 bei einer leihfirma eingestellt.

Am 27.5.11 um 3:00uhr (nachtschicht)hatte eine arbeitsunfall passiert.
An der maschine hat er die messer übersehen und hat sich links zeigefinger mittelgelenk oben das fleisch geschnitten (tiefe schnittwunde, wurde auch genähnt).
Er hat zwei wochen schiene bekommen dannach einer verband eine woche lang, er wurde bis zum 29.06.11 krank geschrieben und das therapie dauert bis 11.7.11. Therapie ist wegen der finger wider beugen kann ohne schmerzen.
Unfallfragebogen wurde ausgefüllt, hat er auch abgegeben bei der leihfirma.
Bei der …firma wurde auch das eintragen.

Meine frage: wird er die Kranktagen bezahlt? und wie läuft das ganze mit dem lohn,zahlt bg oder krankenkassen?

vielen dank vorraus :smile:

Am 27.5.11 um 3:00uhr (nachtschicht)hatte eine arbeitsunfall
passiert.
Er hat zwei wochen schiene bekommen dannach einer verband eine
woche lang, er wurde bis zum 29.06.11 krank geschrieben und
das therapie dauert bis 11.7.11. Therapie ist wegen der finger
wider beugen kann ohne schmerzen.
Meine frage: wird er die kranktagen bezahlt? und wie läuft das
ganze mit dem lohn,zahlt bg oder krankenkassen?

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt den Lohn immer der Arbeitgeber. Nach sechs Wochen zahlt bei einer nicht berufsbedingten Erkrankung die Krankenkasse, bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die BG. Hier also die BG.

Gruß
smalbop

In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit zahlt den
Lohn immer der Arbeitgeber.

Im vorliegenden Fall wohl nicht, da das Beschäftigungsverhältnis noch keine 4 Wochen bestanden hat.

Gruß Keki

Wie das aussieht er bekommt keine leistung.
Er hat bei der Leihfirma eine Unfallanzeige abgegeben , aber in dem fall bringt es nicht oder?

danke

gruß ae21

Danke.
hmmm, er hat ja die 4 wochen garnicht voll beendet. Da zaht keiner was , ich meine von der leihfirma und von der BG her.

gruß
ae21

Hallo,

was sagt denn die BG? Und was sagt die KK?
Fragen kostet nichts.

Gruß Carmen

BG zahlt
Hoi.

Hier greifen der §45 und §46 SGB VII. Wenn der Verletzte keine Lohnfortzahlung erhält, zahlt die BG sofort.

Ciao
Garrett

Hallo,

in den ersten 4 Wochen gibt es Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft, das die Krankenkasse des AN auszahlt. Danach gibt es Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers.

VG
EK