anders behandelt als die rente von der BFA ?
will sagen kann ich die auf der steuererklärung nicht einfach addieren ? und als gesamtsumme einfügen ?
t.
anders behandelt als die rente von der BFA ?
will sagen kann ich die auf der steuererklärung nicht einfach
addieren ? und als gesamtsumme einfügen ?
t.
So ist es !!
Die BFA-Rente gehört auf die Anlage SO und wird nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
Die Firmenrente gehört auf die Anlage N („wie normaler Bruttoarbeitslohn“),allerdings ist hier zusätzlich die Zeile „Versorgungsbezüge“ auszufüllen. Hier gibt es dann einen Versorgungsfreibetrag und einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
Gruß
Peter
Danke !
kannst du mir noch sagen wie hoch diese Freibeträge sind ?
t.
hi,
§ 19 Abs. 2 ESTG:
40% vom bezug, max. jedoch 3072 EUR (waren früher 6000DM). falls keine weiteren einkünfte vorliegen (und schon anderweitig werbungskosten oder „arbeitnehmerpauschbetrag“ geltend gemacht werden) kann noch der pauschbetrag nach § 9a Nr. 1 EStG von 1044 EUR in abzug gebracht werden (waren früher 2000DM).
gruss vom
showbee