Wird die komplette Abfindungssumme besteuert?

Hallo
folgende Frage:
Wenn man 2 Monatsgehälter Abfindung bekommt,in diesem Fall gesamt 3714 Euro brutto, wird die gesamte Summe zusammen versteuert oder aber wird sie getrennt versteuert. Das heißt also in diesem Fall jeweils ein Monatsgehalt von 1857 Euro.
Kann der Arbeitgeber das machen wie er will, oder ist das gesetztlich geregelt? Weil, macht schon einen ganz schönen unterschied…

Hi!

Wenn man 2 Monatsgehälter Abfindung bekommt,in diesem Fall
gesamt 3714 Euro brutto, wird die gesamte Summe zusammen
versteuert

IdR Ja.

oder aber wird sie getrennt versteuert. Das heißt
also in diesem Fall jeweils ein Monatsgehalt von 1857 Euro.

Es kommt auf das Gleiche raus, spätestens am Jahresende…

Kann der Arbeitgeber das machen wie er will, oder ist das
gesetztlich geregelt?

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39b.html

Weil, macht schon einen ganz schönen
unterschied…

Nö, nicht wirklich, da sie Summe als Einmalbezug versteuert wird und nicht als lfd. Monatseinkommen.

Die Fünftelregelung lasse ich jetzt mal außen vor.

Gruß
guido

Hallo,

obs in einer oder in zwei Summen ausgezahlt wird, gleicht sich am Jahresende aus. Daher muss man sich nicht grämen.

Allerdings kann man (unter bestimmten Voraussetzungen) in der Stuererklärung die Fünftelregelung beantragen. Damit wird der Steuersatz für die Abfindung etwas reduziert. Der Arbeitgeber macht das in der Regel nicht.

Viel Glück

Barmer

Der Arbeitgeber

macht das in der Regel nicht.

Muss er aber. Er muss bei solchen Einmalzahlungen (Lohn für mehrere Jahre, wie z.B. Abfindungen oder Jubiläumszahlungen) prüfen, was günstiger ist. Nach meinen Erfahrungen macht die Fünftelregelung bei solchen „kleinen“ Beträgen nur ein Paar Euro aus. Interessant wird es bei großene Abfindungen. Da kommen ganz schnell ein paar Hundert Euro Differenz zusammen.
Btw., die großen Lohnbuchhaltungsprogramme haben diese Steuerberechnung implementiert.

Viele Grüße

Gesine

Viel Glück

Barmer

Möglichkeit
Hi!

Muss er aber.

Ich habe die Fünftelregelung wegen der Fallkonstellation absichtlich außen vor gelassen, weil man diese nur anwenden kann, wenn es überhaupt möglich ist.

Bei zwei Monatsentgelten halte ich das für unwahrscheinlich, wenn im Mai gefragt wird…

VG
Guido