Wird die Krankenkasse Leistungen verweigern?

Hallo ihr,

ich war nun schon länger nicht mehr beim Zahnarzt (dumm :frowning: ich weiß), d.h. ca 3 Jahre, keine Ahnung wie lange genau.
Nun gibt es ja solche Bonusheftchen o. ä. die die regelmäßigen Besuche beim Zahnarzt für die Krankenkasse bestätigen sollen. Wenn man die halbjährlichen Vorsorgeuntersuchungen nun aber nicht wahrgenommen hat, kann es dann passieren, dass die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt (für z.B Füllungen)?

Vielen Dank für alle Antworten!

Hallo Du,

das Bonusheft ist für den Bonus da, ist also eine Leistung, die man zusätzlich bekommt. Das bezieht sich aber nur auf den Festkostenzuschuss beim Zahnersatz (also Kronen, Prothesen usw.). Dieser steigt dann um 20% bzw. 30%.

Für konservierende und chirurgische Zahnbehandlung (Füllungen und Zähneziehen) gibt es keinen Bonus. Da ist es also egal, wie lange man nicht mehr beim Zahnarzt war.

Schöne Grüße, Bernhard

Servus,

Füllungen (wohlgemerkt besteht im hinteren Zahnbereich lediglich ein Anspruch auf Amalgam als Füllungsmaterial) darf man Dir nicht verweigern. Ebensowenig chirurgische Maßnahmen (Zahnziehen, Weisheitszähne operieren) Parodontitisbehandlungen, Beratungen, Röntgenaufnahmen. Wo Du mit Abschlägen rechnen mußt, ist die sogenannte Prothetik, die neben Teil- und Vollprothesen auch alle Kronen, Brücken und ihre Kombinationen umfaßt.

In solchen Fällen muß aber ohnehin VORHER ein Kostenplan bei der Kasse eingereicht werden, so daß Du die Höhe der Kosten und ihrer Erstattung auch vorher erfährst.

Also - trau Dich nur hin :smile:

Kai

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