Wird die Leasingrate vom Brutto o. Netto abgezogem

Hi,

einfache Frage aber im Netz jede Menge unterschiedliche Antworten. Deshalb würde ich euch bitten, nur zu antworten wenn Ihr dies (aus eigener Erfahrung) sicher beantworten könnt!

Ich bekomme einen Firmenwagen gestellt aber die Leasingrate meines Fahrzeuges überschreitet das Limit, das ich bezahlt bekommen würde. D. h. die Differenz würde mir vom Gehalt abgezogen werden.
Nun stellt sich die alles entscheidenden Frage:

Vom Netto- oder Bruttogehalt???

Vielen dank schon mal für eure Hilfe!!!

Hallo Tobias,

i.d.R. wird die Zuzahlung vom Bruttogehalt einbehalten. Es gibt aber auch einige Regelungen, bei der die Zuzahlung als Nettogehaltsumwandlung oder Einmalzahlung bezahlt wird.
Am besten mal die Personalabteilung deines Arbeitgebers fragen.

Hallo Arne,

danke für die schnelle Antwort!

Ist das nicht einheitlich? Was für einen Vorteil hätte ein AG denn, wenn es vom Netto abgezogen würde und nicht vom Brutto? :confused:

Gruß Tobias

Hallo, also nur die Leasingrate ist sehr unwahrscheinlich, dass ihnen das abgezogen wird, sie meinen bestimmt die 1 % Versteuerung. Das bedeutet, 1 % vom Bruttozahlbetrag des Wagens plus ihre Entfernung von der Arbeit zu ihrer Wohnung * 0,30 € wird aufs Brutto draufgerechnet, dann alle Abzüge vorgenommen und dann vom Netto wieder abgezogen. Etwas kompliziert, jedoch i.d.R. kostengünstiger als ein eigenes Fahrzeug. Bei Nachfragen einfach mailen. LG

vomNettoeinkommen - der geldwerte Vorteil 1% des Listenpreises’ wird dem Bruttogehalt hinzugerechnet und daraus wird eine zusaetzliche Steuerlast berechnet - dies wird direkt um den selbst getragenen An teil vermindert - also

Auto kostet 30.000
Steuersatz z.b. 40%
Leasingrate 550 und nur 500 übernimmt der AG

Dann ist der geldwertevorteil 1% (plus Entfernungs km - das vernachlaessigen wir jetzt einmal) = 300 EUR

Daraus ergeben sich 120 EUR persoenliche steuern

Davon werden die 50 EUR Eigenanteil direkt abgezogen

Werden vom bruttogehalt also 70 euro steuern abgezogen
Und vom nettogehalt 50 euro eigenanteil an der leasingrate

Gruss

Hauke

Hallo Tobias,

es geht nicht um die Vor- und Nachteile, die ein AG nach der Berechnungsmethode hat, sondern um die Berechnungsmethode Deines AG’s.
Und das weiß HR oder steht in der Car Policy.
MfG
Arne

Hi Tobias,

leider kann ich auf diese spezielle Frage keine Antwort geben, da ist ein „Personaler“ gefragt und kein Leasingfachmann.

Trotzdem viel Erfolg und viel Spaß mit dem neuen Auto.

Viele Grüße
Mikey

Hallo,
ich werde versuchen Deine Frage zu beantworten.
Wird bei deinem Firmenwagen die 1 % Regel angewandt? Das heißt 1 % des Listenpreises des PKW`s und dann noch die Berechnung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese beiden Beträge werden als Bruttobetrag gerechnet. Davon wird Sozialversicherung und Lohnsteuer gerechnet, also Dein Bruutolohn und Firmenfahrzeug. Danach werden die Kosten des Firmenfahrzeuges als netto wieder abgezogen. Z.B.
Bruttogehalt 2000 € plus Firmenwagen 250,00 € macht ein brutto von 2250,00 € davon Lohnsteuer und Sozialversicherung macht ein Netto von 1600 €, davon wird der PKW in Höhe von 250 € wieder abgezogen. Somit müsste die Rechnung für das Leasingfahrzeug vom Bruttogehalt gerechnet werden. Die Leasingraten laufen über die Firma, die dürften mit Deinem Gehalt nichts zu tun haben. Ich hoffe, du hast es verstanden, sonst musst Du dich noch mal melden.
HG Circan

Hallo, verstehe Deine Frage nicht wirklich und kann daher nicht sicher antworten.
Gruß
Ella

Das kann ich nicht beantworten, da ich dieVreinbarung mit Ihrem Arbeitgeber nicht kenne.

Vom netto.
Alles andere wre ja ein verstecktes STeuergeschenk. Und die gibts bei Firmenwagen längst nicht mehr

Hallo,
hierzu kann ich keine Antwort bieten. Ich weiß es auch nicht

Hallo Zurück,

leider kann ich Dir da nicht weiterhelfen, ist eher eine Frage für einen Steuerberater…

MFG
AK