Wird die Widerrufsbelehrung ausgehebelt?

Frage:

wenn ein privater Käufer über eine Onlinekaufhaus im Rahmen eines Sofortkaufs einen Bekleidungs-Artikel bei einem Gewerblichen Verkäufer erwirbt (und nach Bezahlung erhält) könnte er diesen ohne Angabe von Gründen im Rahmen der (für den GVK vorgeschriebenen) Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen zurückgeben.

Frage: wenn der Käufer diesen Artikel INNERHALB der Rückgabefrist selber zur Auktion einstellt (kurze Laufzeit von 5 Tagen) und bereits Gebote auf diesem Artikel hat, könnte er diesen Artikel dann trotzdem noch an den Gewerblichen Händler zurückgeben, um seinen Kaufpreis erstattet zu bekommen (vorzeitige Beendigung des Angebots weil der erzielte Preis dem privaten VK nicht ausreicht)oder wird die (mögliche) Rückgabe durch das vom Käufer erstellte Verkaufsangebot „ausgehebelt“)?

der Käufer verwendet ohne Rücksprache die Bilder / Artikelbeschreibung des Gewerblichen Verkäufers…

VG

Frage: wenn der Käufer diesen Artikel INNERHALB der
Rückgabefrist selber zur Auktion einstellt (kurze Laufzeit von
5 Tagen) und bereits Gebote auf diesem Artikel hat, könnte er
diesen Artikel dann trotzdem noch an den Gewerblichen Händler
zurückgeben, um seinen Kaufpreis erstattet zu bekommen
(vorzeitige Beendigung des Angebots weil der erzielte Preis
dem privaten VK nicht ausreicht)oder wird die (mögliche)
Rückgabe durch das vom Käufer erstellte Verkaufsangebot
„ausgehebelt“)?

natürlich kann er das…
selbst wenn die sache zerstört werden würde, kann innerhalb der widerrufsfrist widerrufen werden, weil der widerruf nicht von der existenz des gegenstandes abhängt, sondern ein gewillkürtes gestaltungsrecht ist.
die rückabwicklung erfolgt nach §§ 346ff. bgb.

das ist auch keine aushebelung o.ä.