Wird dt. Mehrwertsteuer nach It. ausgewiesen ?

Ein Ital. Unternehmen inseriert Angebote auf ein Portal in Deutschland .

Das Ital. Unternehmen möchte darüber eine Netto-Rechnung ausgestellt haben.

Muss das deutsche Unternehmen die dt. Mwst in Rechnung stellen oder nicht ?

Portal : in Deutschland
Artikel Angebote: aus Italien

Servus,

  • Lieferung oder sonstige Leistung?
  • falls sonstige Leistung: Welche Leistung wird erbracht?
  • wo betreibt der Leistungsempfänger sein Unternehmen?
  • wo betreibt der Leistungserbringer sein Unternehmen?

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo

Ital. Angebots-Inserate bsp. Immobilien wurden auf ein deutsches Webportal gesetzt.

das Webportal ist in Deutschland ( Leistungsempfänger )
die Angebots-Inserate Immo sind aus Italien ( Leistungserbringer )

gruss

Ramona

Sonstige Leistung an einen Unternehmer in Italien
Servus Ramona,

das Webportal ist in Deutschland ( Leistungsempfänger ) = Leistungserbringer: Das Portal erbringt eine sonstige Leistung, die darin besteht, dass die Möglichkeit zur Veröffentlichung des Inserates eingeräumt wird.

die Angebots-Inserate Immo sind aus Italien (
Leistungserbringer ) = Leistungsempfänger: Derjenige, der von der angebotenen Möglichkeit zur Veröffentlichung profitiert.

Es geht also um eine sonstige Leistung, die durch einen Unternehmer in Deutschland (= dem Betreiber des Portals) an einen Unternehmer in Italien (- wahrscheinlich ein Unternehmer, sonst würde das Thema IVA wohl gar nicht angesprochen) erbringt. Der Unternehmer in Italien ist entweder gewerblicher Vermieter oder Händler mit Immobilien oder Makler. Wenn es sich nicht um einen Unternehmer handeln sollte, sähe die Sache mit der USt/IVA anders aus.

Ort der sonstigen Leistung ist Italien, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Die Leistung ist also steuerbar (= unterliegt der IVA) in Italien. Dort gilt in solchen Fällen eine „reverse charge“-Regelung: Nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger schuldet in diesem Fall die IVA. Gleichzeitig kann er sie als Vorsteuer abziehen, das Ergebnis schaut aus wie en dä Kayjass Nummer Null.

Was ist jetzt mit dem deutschen Betreiber des Portals? Er fakturiert ohne USt oder IVA „netto für brutto“, es muss ihm aber die USt-Identifikationsnummer (Numero Partita I.V.A.) des italienischen Leistungsempfängers vorliegen und er muss sich davon überzeugen, dass diese gültig ist.

Außerdem muss er den Umsatz aus der erbrachten Leistung in seine Zusammenfassende Meldung aufnehmen.

Bei seinen USt-Voranmeldungen und USt-Erklärungen muss er beachten, dass es sich nicht um einen steuerfreien, sondern um einen nicht steuerbaren handelt. Auf den Vorsteuerabzug hat das keine Auswirkung. Der wird genauso vorgenommen wie bei Umsätzen aus sonstigen Leistungen im Inland.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

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ok , danke für die Erklärung und Hinweise