Wird ein alter Maklervertrag ungültig wenn ein neu

Hallo,

Ich habe folgendes Problem:

Wir (meine Freundin, Ihre Eltern und ich) haben uns vor ca. 2 Monaten über einen Makler ein Haus zum Kauf besichtigt. Dabei haben die Eltern meiner Freundin so einen Vertrag unterschrieben dass man verpflichtet ist eine Courtage zu zahlen falls man das Haus kauft.
Nachdem der Maklervertrag nun aber seit ungefähr 2 Wochen abgelaufen ist, hat der Verkäufer einen anderen Makler mit dem Verkauf des Hauses beauftragt. Wir haben uns nun entschlossen dass wir das Haus kaufen möchten. Nun meine Frage:
Ist der unterschriebene Maklervertrag überhaupt noch rechtskräftig?
Ich meine da ja nun ein anderer Makler den Verkauf übernommen hat.

Vielen Dank schon mal.

VORSICHT !!!
Das ist keine ganz ungefährliche Situation!

  1. Keinen Kontakt zum neuen Makler und wenn er kommt, 2. dann sofort auf Vorkenntnis „hinweisen“. Sonst muss die Provision schnell doppelt bezahlt werden (schriftl. bestätigen lassen!).

Der erste Makler behält seine Ansprüche, zumindest gegen Sie, da er ja ihnen gegenüber den Nachweis erbracht hat. Üblicherweise behält er seine Ansprüche aber auch gegenüber dem Verkäufer, wenn er denn dort welche hat!?

Wenn Sie kaufen wollen, dann muss das Geschäft zw. Verkäufer (Alt)Makler und Ihnen laufen. Wird der neue makler tätig, erlangt auch er u.U. Ansprüche.

Hallo,

den Vertrag nochmals lesen!
Für solch einen Fall ist bestimmt eine Passage im Vertrag aufgenommen.

Christian

ein hallo erstmal,

Makler, der lediglich die Gelegenheit für den Abschluss eines Vertrages nachweist, ohne den Abschluss selbst zu vermitteln. Für den Nachweismakler gelten nur die Vorschriften für den Zivilmakler (§§ 652 ff. BGB). Für einen Provisionsanspruch des Nachweismaklers ist erforderlich, dass sich der Abschluss des Hauptvertrages zumindest auch als Ergebnis einer für den Erwerb wesentlichen Maklerleistung darstellt; davon ist auszugehen, wenn der Kunde durch den Nachweis des Maklers den konkreten Anlass bekommen hat, sich um das nachgewiesene Objekt zu kümmern.

also der Makler hat seinen Nachweis erbracht und demnach steht ihm auch die Courtage zu.

mit freundlichen Grüßen
Michael Giese
http://ostdeutschland-immobilien.de

Hallo,

Wenn es die Eltern unterschrieben haben, dann gilt der Vertrag doch nicht für Euch beide. Oder habe ich hier was falsch gelesen?

nach meinem Gefühl hat der alte Makler seinen Teil des Vertrages, nämlich das erfolgreiche Vermakeln, nicht geleistet. Also wofür sollte er Geld bekommen. Im Zweifel: Rechtsberatung VErbraucherzentrale. Viel Erfolg

Hallo Balduin,

Sie sind in Gefahr eine doppelte Courtage zahlen zu müssen. Nur wenn der aktuelle Kaufpreis seeeehr deutlich unter dem ursprünglichen Preis liegt, hat der alte Makler evtl. keinen Anspruch mehr.

Sie sollten sich an den ersten Makler wenden, der dann auf die Eigentümer zugehen muss. Üblicherweise hat dieser Makler den Eigentümern eine Liste seiner Kontakte übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Ich bin kein Jurist, aber hier ist eines doch ganz klar: Wenn die Eltern damals den Maklervertrag unterschrieben haben, na dann gilt der auch nur für sie… jetzt schaut Ihr halt das Haus an, mit jedem beliebigen (oder auch ohne) Makler :wink:

Der erste Makler hat den Provisionsanspruch, weil er Sie mit dem Verkäufer zusammengebracht hat.
Bitte mit dem zweiten Makler abklären, da dieser sonst auch Geld sehen will, ggf. ist das das Problem des Verkäufers, der das klären soll, schließlich hat er mit zwei Maklern einen Vertrag, was steht da drin?

Hallo,

Sie sind einen Vertrag mit dem alten Makler eingegangen. Dieser besteht mit Ihnen weiterhin. Sollte sich der neue Makler einschalten, sollten Sie diesen darauf aufmerksam machen, um sich eine doppelte Provision zu ersparen. Wenden Sie sich an den alten Makler oder direkt an den Verkäufer.

Einer Provision werden Sie nicht entgehen können.

Falls Sie noch einen Gutachter suchen, gucken Sie gerne bei uns: www.der-Hausinspektor.de

MfG

Jens Gause
Geschäftsführer
Der Hausinspektor GmbH

Ich denke, dass der Ablauf des Vertrages bindend ist, deshalb-keine provision an den ersten makler.

Die Hinweise von Toubleshooter und U. Zwilling solltest Du unbedingt beachten…muß ja nicht alles wiederholen…