Wird ein Ausbuldungsberuf anerkannt?!

Hallo,
mich würde da mal was Interessieren…
Und zwar, bin ich im Moment in einer Mittelständischen Firma (ca 300 Mitarbeiter) angestellt. Ich bin dort einer von 4 Leuten die sich um die ganze EDV kümmert. Angefangen von Betreuung der einzelnen PC´s bis hin zur Bedienung/ Wartung der Beiden Üppig ausgestatteten Serverräume.
Nun ist es aber so, das ich diesen Beruf nicht erlernt habe, und nur durch mein vorweisen an diese stelle dran gekommen bin. Um genau zu sein habe ich gar kein Beruf erlernt! (bis jetzt) (bin ja auch erst 22)
Gibt es die Möglichkeit, das mir, wenn ich z.B. 5 Jahre Berufserfahrung nachweisen kann, mir „ein“ Beruf angerechnet wird?!?! Wenn ja, an wem muss ich mich dafür wenden?? Wenn NEIN, warum nicht?
Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!

MfG

Hallo,

Gibt es die Möglichkeit, das mir, wenn ich z.B. 5 Jahre
Berufserfahrung nachweisen kann, mir „ein“ Beruf angerechnet
wird?!?!

Zunächst die Frage: Welcher Beruf darf es denn sein? Die Anzahl der Ausbildugnsberufe ist begrenzt und ihre Bezeichnung festgelegt. Anders darf man sich vielleicht nennen, aber das wäre dann kein Ausbildungsberuf.

Wenn ja, an wem muss ich mich dafür wenden?? Wenn
NEIN, warum nicht?

Möglicherweise verwechselt Du da was.
Es gibt die Möglichkeit, nach einer gewissen Zeit der Berufstätigkeit (normalerweise doppelte Ausbildungszeit) als Externer zur Abschlußprüfung zugelassen zu werden. Dann machst Du aber die gleiche Abschlußprüfung wie die normalen Auszubildenden.

Näheres erfährst Du bei der IHK.

Gruß
Jörg Zabel

Also, in meinem Arbeitsvertrag steht, „EDV- Assistent“. Und wenn ich meine arbeiten die ich mache auf einen Beruf beziehen würde, mache ich nichts anderes als ein „IT- Systemelektroniker“.

MfG

Hallo,

Also, in meinem Arbeitsvertrag steht, „EDV- Assistent“.

Ich gehe davon aus, daß diese Bezeichnung nicht geschützt ist. Ein anerkannter Ausbildungsberuf wird es auch nicht sein.

Und
wenn ich meine arbeiten die ich mache auf einen Beruf beziehen
würde, mache ich nichts anderes als ein „IT-
Systemelektroniker“.

Gut. Dann nimm doch mal mit Deiner IHK Kontakt auf, was möglich ist. Schau Dir aber bitte vorher die Ausbildungsinhalte für diesen Beruf an, etwa hier
http://www.ihk-koeln.de/upload/01481-Anlage_IT_Syste…
Ich glaube nicht, daß Du Dich IT-Systemelektroniker nennen darfst, ohne daß Du durch die Externenprüfung gegangen bist.

Gruß
Jörg Zabel

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Hallo,

was erwartest du von einer Anerkennung?
Die Führung einer Berufsbezeichnung ist diesem Berufsfeld nicht reglementiert. Du kannst dir jede Berufsbezeichnung zulegen.

Gruß
Otto

Ich will einfach weiter denken… Ich meine ich bin jetzt noch „recht jung“. Was ist wenn ich in 5 oder 10 Jahren „keine Lust“ mehr auf diese Firma habe, oder ich ein neues berufliches Abenteuer suche?!

Ich mich dann neu Irgendwo bewerben will, aber keinen Anerkannten Beruf habe?!?! Wie sehen dann wohl meine Chancen aus?!

Und, wenn es diese Möglichkeit nicht gibt sich diesen Beruf anerkennen zu lassen, denn könnte ich mir auch Vorstellen jetzt noch in eine Ausbildung zu gehen… wobei das auch wieder mit neuen Problemen im Konflikt steht.

MfG Andreas

Hi Alf,

Ich mich dann neu Irgendwo bewerben will, aber keinen
Anerkannten Beruf habe?!?! Wie sehen dann wohl meine Chancen
aus?!

Der gemeine Deutsche neigt dazu, eher einem Papier als irgendwelchen Fähigkeiten zu vertrauen. In den USA wäre das kein Problem, hier könnte es aber zu einem Problem werden.

Kannst Du nicht in der Firma, in der Du jetzt arbeitest, „nebenbei“ Deine Lehre absolvieren?

Würde mal Cheffe fragen.

Gruß,
Anja

Hallo,

Ich glaube nicht, daß Du Dich IT-Systemelektroniker nennen
darfst, ohne daß Du durch die Externenprüfung gegangen bist.

Doch, ist ja kein reglementierter Beruf wie Logopäde, Arzt usw.

Gruß
Otto

Hallo,

Ich will einfach weiter denken… Ich meine ich bin jetzt
noch „recht jung“. Was ist wenn ich in 5 oder 10 Jahren „keine
Lust“ mehr auf diese Firma habe, oder ich ein neues
berufliches Abenteuer suche?!
Ich mich dann neu Irgendwo bewerben will, aber keinen
Anerkannten Beruf habe?!?! Wie sehen dann wohl meine Chancen
aus?!

Wenn du gut bist in deinem Beruf, ist dies weniger problematisch. Aber, solltest mal ungewollt arbeitslos werden und das dann mit 45, dann könnte ein fehlender Abschluß ein Problem aufwerfen.
Also, eine Anerkennung gibt es nicht. Du könntest nach ca. 6 Jahren nach § 45 Abs. 2 zur Prüfung zugelassen werden. Mußt natürlich dir die entsprechenden Kenntnisse erwerben, guck http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest…, dort auch rechtliche Regelungen.
Könntest du deinen Arbeitsvertrag nicht in einen Ausbildungsvertrag umwandeln lassen? Wenn du gut bist, könnte die Zeit auch verkürzt werden.

Gruß
Otto

Ugh.

Es gibt die Möglichkeit, sich nach 5 (oder nach 7, je nach Berufsfeld; bei euch Strippenonkels kenne ich mich nicht aus) Jahren „einschlägiger“ Berufstätigkeit für eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf anzumelden. Das würde dann über die Schiene laufen, dass dein Arbeitgeber dir diese Tätigkeit bescheinigt, du mit dieser Bescheinigung und einem Antrag zur zuständigen Kammer rennst und die Abschlussprüfung absolvierst.

Soweit der einfache Teil :wink:

„Einfach so“ in die Abschlussprüfung reinzustolpern, ist natürlich der sicherste Weg, sich längelang aufs Antlitz zu legen: Der ganze Berufsschulstoff will angelernt sein, inklusive der Rahmendinge wie Vertragsrecht in Ausbildungsangelegenheiten usw., obwohl dich das „eigentlich“ nichts angeht. Außerdem musst du alle Inhalte des Ausbildungsrahmenplans beherrschen, selbst solche, die im Rahmen deiner Tätigkeit nicht anfallen. Wenn du bspw. „nur“ Netzwerkverwaltung betreibst, wirst du trotzdem auch in Hard- und Softwaredingen auf dem Laufenden sein müssen, dich mit Netzteilen usw. (was weiß denn ich darüber? Nix) auskennen … es ist also kein kleines Rad, was du da drehst.

Zwei Empfehlungen würde ich dir geben, um dieses harte Brot nicht beißen zu müssen:

  • Du könntest ein Fern- oder Abendstudium in Elektrotechnik oder Informatik machen, um gleich auf akademischem Niveau zu landen - das wäre der bedeutend härtere, aber auch der weiter führende Weg;

  • Oder du überredest deinen Arbeitgeber, mit dir ein Ausbildungsverhältnis abzuschließen - das würde heißen, er müsste dich entsprechend anmelden, dir ermöglichen, die Berufsschule zu besuchen usw. usf., hätte aber auch weniger Lohn zu zahlen. Ob und wie das geht, ob sich deine Bude darauf einlassen würde - keine Ahnung; ist Verhandlungssache.

Mit einer Einschätzung jedenfalls liegst du richtig: Die Tätigkeit, die du jetzt ausübst, später bei einem Arbeitsplatzwechsel so anerkannt zu bekommen, als hättest du den Beruf „ordentlich“ erlernt, dürfte gegen Null tendieren. Wenn du dich bewirbst und gleichzeitig tut das ein anderer mit ähnlichem Hintergrund, aber „richtigem“ Gesellenbrief, wirst du entweder in die Röhre gucken oder dich bedeutend unter dem Preis deines Konkurrenten anbieten müssen.

Aga,
CBB