Wird ein Bildungskredit auf Harz4 ALG II angerechnet?

Hallo,
mich würde mal interessieren ob ein Bildungskredit der während des Studiums beantragt wurde und in der folgenden Arbeitslosigkeit (Harz4) ausbezahlt wird auf das Harz4 angerechnet werden kann / darf - da es sich in diesem Fall ja um ein 100 % rückzahlungspflichtiges Darlehen bzw. Kredit handelt?

Eine Mitarbeiter vom Arbeitsamt meinte pauschal, das würde als Einkommen gelten, weil es in der Zeit dess Harz4 Bezuges halt auf das Konto kommt- hat er recht oder wie ist das nun? Weil ich finde nirgendswo eine klare Aussage, Gesetz/Rechtssprechung dazu.

Hat wer eine Antwort?

Hallo,

erster Treffer bei Google:
http://www.anwalt-kiel.com/sozialrecht/bildungskredit-ist-kein-anrechenbares-einkommen-im-sgb-ii/

Das heißt übrigens Hartz (nach Peter Hartz), das hat nämlich mit dem Gebirge nix zu tun.

Gruß,
Steve

Hallo,

sofern es sich um den Bildungskredit der BVA/Kfw handelt, ist eine solche Kombination meiner Einschätzung nach eher selten, da ALG II nur in Ausnahmefällen für Studierende gewährt wird - scheint hier ja aber der Fall zu sein.

In diesem Fall ist der Bildungskredit definitiv kein anrechenbares Einkommen. Grundlage ist § 11a, SGB II. Nachlesen kann man das hier: http://www.studentenwerk-oldenburg.de/de/finanzierung/sozialleistungen/arbeitslosengeld-ii/berechnung/43-einkommensanrechnung-bei-studierendenhaushalten.html
(Sorry für den langen Link) und in dem hier verlinkten PDF-Dokument auf Seite 19: www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai377935.pdf%3F_ba.sid%3DL6019022DSTBAI377938+&cd=1&hl=de&ct=clnk&gl=de
Sachbearbeiter können solche nicht alltäglichen Fälle häufig nicht wissen.

Sollte die Ausbildung / das Studium allerdings abgeschlossen oder unterbrochen worden sein und nun eine Arbeitssuche anstehen, wäre die BVA nach §8 der Förderbedingungen umgehend zu informieren und der Fördergrund entfiele wahrscheinlich. Somit würde auch der Kredit nicht ausgezahlt und die Problematik der Kombination mit ALG II entfiele.

Viele Grüße!

Hallo,

ja in diesem Fall handelt es sich um einen Kfw-Bildungskredit. In diesem natürlich rein fiktiven Fall wurde der Antrag circa zwei Monate vor Beendigung des Studiums gestellt, wo man noch kein ALG II bekommen oder beantragt hatte. Auch war zu diesem Zeitpunkt der Bafög-Anspruch schon erloschen.

Nun hat in diesem Fall die Bearbeitung bis über den Zeitpunkt gedauert, wo das Studium abgeschlossen ist und unabhängig davon Hartz4 beantragt wurde. Nun würde man in diesem Fall also während man Hartz4 schon bezieht, den Bildungskredit ausgezahlt .bekommen, einmalig mit einem Einmalbetrag. Nun war/ist halt meine Frage, ob die Auszahlung dieses Bildungskredites als Einkommen angerechnet werden kann/würde und ob man das überhaupt angeben muss?

Hallo,

wie in meiner vorigen Antwort schon angedeutet, ist dieser Fall meiner Einschätzung nach so nicht möglich, solange der Empfänger rechtskonform handelt.

entweder müsste der Empfänger gegenüber der BVA angeben, dass der Grund für die Beweilligung des Kredites weggefallen ist. Das Studium ist bereits abgeschlossen, der Kredit sichert nicht mehr den Abschluss. Nach §8 der Förderbedingungen hat der Empfänger eine Mitteilungspflicht über diese Veränderung. Macht er diese Mitteilung, erhält er mit ziemlicher Sicherheit den Kredit nicht. Macht er die Mitteilung nicht, verstößt er gegen die Förderbedingungen.

Oder der Empfänger des Kredits müsste den Bildungskredit mutmaßlich rechtswidrig beziehen, ihn dann aber beim ALG II angeben. Beim Antrag besteht eine Mitteilungspflicht über die Einkommensverhältnisse. Die Entscheidung, was angegeben werden muss, liegt nicht beim Antragssteller. Gibt er den Kredit nicht an ist das in jedem Fall eine Verletzung der Mitwirkungspflicht, die den Verlust der Unterstützung, Rückzahlung und Bußgeld nach sich ziehen kann. Die Entscheidung über Anrechnung oder Nichtanrechnung liegt bei der Behörde. Klingt hart, ist aber so.
Zwar wird entsprechend der oben geschilderten Rechtslage ein Bildungskredit grundsätzlich nicht(!) angerechnet. Eventuell müsste der Antragsteller des ALG II aber mindestens auf diese Rechtslage hinweisen oder sogar über einen Widerspruch einfordern, dass der Bildungskredit nicht angerechnet wird (den er aber zu unrecht bezieht s.o.). Selbst wenn der Bildungskredit (dann) nicht als Einkommen berechnet würde, geschähe dies auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage. Das Urteil, dem die Nichtanrechnung zu Grunde liegt, fußt auf einem rechtmäßigen Empfang des Kredits und argumentiert unter anderem mit dessen Zweck. Dieser ist ja nicht mehr gegeben.

Unsere fiktive Person bewegt sich also sowohl gegenüber der BVA als auch gegenüber der Arbeitsagentur auf dünnem Eis und würde potentiell mehrere Mitwirkungs- bzw. Mitteilungspflichten verletzen. Wäre man böse, könnte man sogar sagen, dass dies in betrügerischer Absicht geschieht, da der Eindruck entstehen könnte, die Person möchte sich einfach ihr spärliches ALG II durch den unrechtmäßig empfangenen Bildungskredit aufbessern. Das macht einen potentiellen Richter bestimmt sehr wohlgesonnen…

FAZIT

In unserem fiktiven Fall sollte aus meiner Sicht die Person einfach gegenüber der BVA mitteilen, dass der Bildungskredit nicht mehr benötigt wird, da der Bewilligungsgrund entfallen ist oder ihn einfach kündigen. Der Kredit würde nicht ausgezahlt. Dann stellen sich die Fragen der Anrechnung und sonstiger moralisch und rechtlich zweifelhafter Vorgehensweisen nicht mehr.