Wird ein KFZ z.B zu 40% beruflich von einem Freiberufler genutzt. Durch Fahrten zur Arbeitsstelle kommen nochmal 12% der Fahrstrecke dazu

Vergrössern Fahrten zur Arbeit den Abschreibungsanteil des Kfz so dass es dadurch aus dem Privatbereich in die 1% Regel rutscht? Eigentlich kann das doch nicht sein, da dann jedes Kfz eines Arbeitnehmers der sein Auto vorwiegend zur Fahrt zur Arbeit nutzt dann Betriebsvermögen wäre, was ja wohl nicht. Im Sinne der Gleichbehandlung dürfte also auch beim Freiberufler die Fahrt zur Arbeig nicht den Abschreibungsanteil vergrößern ???

Servus,

Betriebsvermögen ist das Auto, wenn es zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird.

Wieso nutzt es denn dem Betrieb, wenn der Unternehmer gleichzeitig auch nichtselbständig tätig ist?

Schöne Grüße

MM

Klingt für mich, als hätte das Finanzamt schon die Unterlagen bekommen und die 52% ausgerechnet, nun liegt dem Steuerpflichtigen ein Schreiben vor, in dem ihm mitgeteilt wird, dass er das alles versteuern soll, oder?

Wenn die Fahrten zur Arbeit Fahrten zur Betriebsstätte des Freiberuflers sind, dann gehören diese zu den betrieblichen Fahrten. Also wäre der Anteil der betrieblich Nutzung bei dem Freiberufler 40% + 12% = 52%, der Pkw wäre damit notwendiges Betriebsvermögen und dem Betrieb zuzuordnen.

Der private Nutzungsanteil wäre dann über die Fahrtenbuchmethode oder die Listenpreismethode zu ermitteln und zu versteuern.