Wird ein Testament von Amtsgericht (alter Wohnort) zum Amtsgericht (neuer Wohnort) weitergeleitet?

Mein Onkel (Bruder meines Vaters) ist vor 20 Jahren verstorben. Seine Frau wurde laut Testament, da sie keine Kinder hatten als Alleinerbin eingesetzt.
Dieses Testament lag dem Amtsgerich vor.

Vor 5 Jahren ist meine Tante in ein Heim mit betreutem Wohnen zum Wohnort Ihres Neffen
( Sohn Ihrer Schwester) gezogen.

Jetzt ist Sie dort verstorben und es gibt nur noch den Neffen und mich (laut Erbgesetz erbe ich nichts, es sei denn es gibt ein Testament).

Meine Frage lautet:

Wenn jemand an einen anderen Ort zieht, geht dann automatisch ein Testament von Amtsgericht zu Amtsgericht und wie kann ich erfahren ob es ein Testament gibt?

Mit freundlichen Grüßen

jagaba

Servus,

das Testament bleibt an dem Gericht, bei dem es zur Verwahrung hinterlegt wurde - falls es denn zur Verwahrung hinterlegt wurde.

Es ist in diesem Fall aber im seit 2012 eingerichteten Zentralen Testamentsregister verzeichnet. Bei jedem Sterbefall wird von Amts wegen überprüft, ob es eine Eintragung im Testamentsregister gibt.

Wenn es ein Testament gibt, das nicht zur Verwahrung hinterlegt wurde, steht es auch nicht im Testamentsregister.

Schöne Grüße

MM

Hallo Aprilfrisch.
Vielen Dank für die hervorragende Antwort. Sie hat mir sehr geholfen.

MfG

jagaba