Ein Mietvertrag wird mit einer Privatperson geschlossen.
Kann der Vermieter ohne Vorankündigung die Hausverwaltung an eine Firma, deren Eignung für eine Hausverwaltung nicht offensichtlich ist (bspw. Auto-Werkstatt) abtreten? (Über Sinn und Unsinn muss nicht diskutiert werden)
Müsste solch ein Schritt nicht irgendwo schriftlich fixiert werden? Kann der Vermieter ohne weiteres personenbezogene Daten an die Hausverwaltung weitergeben, ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen?