Wird eine Abgabe der Verwaltung an eine Firma irgendwo festgeschrieben?

Ein Mietvertrag wird mit einer Privatperson geschlossen.

Kann der Vermieter ohne Vorankündigung die Hausverwaltung an eine Firma, deren Eignung für eine Hausverwaltung nicht offensichtlich ist (bspw. Auto-Werkstatt) abtreten? (Über Sinn und Unsinn muss nicht diskutiert werden)
Müsste solch ein Schritt nicht irgendwo schriftlich fixiert werden? Kann der Vermieter ohne weiteres personenbezogene Daten an die Hausverwaltung weitergeben, ohne den Mieter davon in Kenntnis zu setzen?

Doch das kann er.

Und soweit überhaupt schützenswerte persönliche Daten des Mieters betroffen sein sollten, so muss die neue Firma den Datenschutz doch sicherstellen.
Allerdings muss der Vermieter das mitteilen, wenn sich beim Ansprechpartner (für Abrechnungen usw) etwas ändert. Aber das ist eine Formalie, es geht nicht um die Zustimmung, wer für den Vermieter die Verwaltung oder Abrechnung macht.

MfG
duck313

Steht so etwas im Mietvertrag?
Angenommen jemand schließt einen Mietvertrag (ohne eine erwähnte Hausverwaltung). Die Hausverwaltung tritt postalisch von sich aus als solche auf. Gilt das schon als Mitteilung des Vermieters?

Ja

Es wäre sinnvoll, wenn es einen Vertrag zwischen Vermieter und Hausverwaltung gäbe. Das ist aber nichts, was den Mieter etwas anginge.

Hier gibt das Datenschutzrecht die Linien vor: es dürfen nur Daten weitergegeben werden, die für Verwaltung der Wohnung notwendig sind (Name, Anschrift, Kontonummer für Mietabbuchnungen, Daten der Wohnung, Zähler usw.). Aber mehr Daten sollte der Vermieter bisher auch nicht erhoben haben…

Grüße