… Finanzamt ausgezahlt, wenn man einen Einspruch gegen Ablehnung der Aussergewöhnlichen Belastungen Krankenkosten ,einlegt? Ich beziehe mich auf die Aussage: Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten sei derzeit ein Verfahren beim Finanzgericht FG Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen 4 K 1970/10 anhängig
Der Bescheid ergeht vorläufig hinsichtlich anhängiger Verfassungsbeschwerden.
Soll heißen: Sollte das zugrunde liegende Gesetz nachträglich geändert werden und sich dadurch eine höhere Erstattung für Sie ergeben, wird der Bescheid von Amts wegen geändert. Sie müssen dafür nicht Einspruch einlegen.
Natürlich können Sie zusätzlich Einspruch einlegen, das wird Ihnen aber keinen Vorteil bringen.
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Info. Sie haben mir sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
Butzi37