Wird eine Einmahlzahlung als Abfindung der BU

Ich habe von meiner Berufsunfähigkeitsversicherung ansteller einer monatlichen BU-Rente eine Einmahlzahlung bekommen.
Nun gehen hier die Meinungen darüber, ob diese Zahlung als Einkommen besteuert wird oder nicht, weit auseinander.
Ich wäre für eine verlässliche Aussage, bzw. einen Kontakt zu jemandem der diese Frage sicher beantworten kann sehr dankbar.

Die BU ist steuerlich eine Rentenzahlung i. S. § 22 EStG. Diese Einkünfte gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften. Ob die Rente regelmäßig oder einmalig gezahlt wird, spielt hinsichtlich der Steuerpflicht keine Rolle, denn steuerbefreit sind nur die Leistungen, die in § 3 EStG ausdrücklich genannt werden.

leider keine ahnung