Wird Fehlverhalten von Führungskräften im Öffentl. Dienst rechtlich (automatisch) stärker sanktioniert?

Guten Tag!
Es geht um Bossing im Öffentlich Dient, also um Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter diskriminieren/mobben.

  1. Falls dieses Fehlverhalten gerichtlich festgestellt würde: Werden Vorgesetzte, Führungskräfte als solche automatisch mehr bestraft?
  2. Falls in Vorschriften betr. diese Vorgesetzten ausformuliert ist, dass sie Vorbildfunktion haben:
    Würde dies am Strafmaß etwas ändern?
  3. Wo im Öffentl. Arbeits- und Dienstrecht ist üblicherweise dies enthalten:
    a) Vorbildfunktion des Vorgesetzten,
    b) Stärkere Sanktionierung bei Fehlverhalten wie Diskriminierung, Mobbing von Mitarbeitern?
    frdl. Grüße Karl

automatisch sicher nicht. Aber da sie eine Fürsorgepflicht für ihre Mitarbeiter haben wiegt ein Fehlverhalten stärker als wenn sich zwei Mitarbeiter mobben.
Und das wird eben vom Gericht beim Strafmaß bewertet.

MfG
duck313

Hinzu kommt noch die Möglichkeit eines Disziplinarverfahrens…