Guten Tag!
Es geht um Bossing im Öffentlich Dient, also um Vorgesetzte die ihre Mitarbeiter diskriminieren/mobben.
- Falls dieses Fehlverhalten gerichtlich festgestellt würde: Werden Vorgesetzte, Führungskräfte als solche automatisch mehr bestraft?
- Falls in Vorschriften betr. diese Vorgesetzten ausformuliert ist, dass sie Vorbildfunktion haben:
Würde dies am Strafmaß etwas ändern? - Wo im Öffentl. Arbeits- und Dienstrecht ist üblicherweise dies enthalten:
a) Vorbildfunktion des Vorgesetzten,
b) Stärkere Sanktionierung bei Fehlverhalten wie Diskriminierung, Mobbing von Mitarbeitern?
frdl. Grüße Karl