Moin
Mein Freund soll jeden Montag von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Berufsschule haben. Das wäre eine Arbeitszeit von 12h.
Falsch, denn es werden lediglich die reinen Schulstunden addiert - und üblicherweise sind spätestens nach 2 x 45 min ein Pause.
Gemäß § 3 ArbZG darf die maximale Arbeitszeit nur 8h betragen bzw. 10
h wenn ein Ausgleich erfolgt. Dies würde somit nicht rechtens
sein.
Zwischendurch hat er aber 2 Stunden frei. Somit würden wir
genau an der 10h Grenze liegen.
Das ArbZG gilt nicht für Personen unter 18 Jahren, für diese gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Darüber hinaus sind die zwei Frei-Stunden ebenfalls in Abzug zu bringen. Zudem ist der 2. Satz von § 3 ArbZG zu beachten. Danach sind durchaus an einzelnen Tagen auch 10 Stunden zumutbar. Die zwei „Mehrstunden“ müssten dann im Laufe der kommenden Wochen ausgeglichen werden. Abweichende Regelungen können durch einen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelfall mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde getroffen werden.
Werden die Freistunden mit angerechnet oder nicht?
Wie oben ausgeführt: Nein, die werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.
Georg