Wird Freistunde auf maximale Arbeitszeit angerechnet?

Mein Freund soll jeden Montag von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr Berufsschule haben. Das wäre eine Arbeitszeit von 12h. Gemäß § 3 ArbZG darf die maximale Arbeitszeit nur 8h betragen bzw. 10 h wenn ein Ausgleich erfolgt. Dies würde somit nicht rechtens sein.
Zwischendurch hat er aber 2 Stunden frei. Somit würden wir genau an der 10h Grenze liegen.

Werden die Freistunden mit angerechnet oder nicht?

Hi Tutku,

Pausen sind natürlich keine Arbeitszeit - darum heißt es ja auch Arbeitszeit :smile:

Viele Grüße
Karin

§ 4 Ruhepausen
Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Hallo,

zu meiner Zeit hatte die Schulstunde auch nur 45 Minuten.

Grüße

Neugierige offtopic-Frage

Mein Freund soll jeden Montag von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Berufsschule haben.

Mal von den 2 Freistunden zwischendurch, in der Schule gibt’s auch noch spätestens zwischen zwei Doppelstunden Pause (manche haben auch nach jeder Stunde eine kurze Pause), aber es würde mich sehr interessieren, welche Berufsschule solche Öffnungszeiten hat.
Ich habe hier:
http://www.bkmh.de/wir-ueber-uns/kontakt/unterrichts…
tatsächlich mal solche Zeiten, die nach „Tagsüber“ und „Abendunterricht“ aufgeteilt sind, aber in keinem der Stundenpläne, die ich mir stichprobenartig angeschaut habe (und mindestens 10 waren’s), gab’s Unterricht von morgens bis abends.

Da die maximale Arbeitszeit überschritten wurde, kann er einen Schadenersatz verlangen. Hierbei ist neuerdings der Mindestlohn von 8,50 Euro anzusetzen, danke SPD.

Aber der Schadenersatz gilt erst ab der achten Stunde, denn die ersten acht Stunden sind nach höchstrichterlicher Rechtsprechung zumutbar.

seit langem!
Mit solchen Antworten ist man ja evtl. bei Frage - Antwort Blödzeitung ein Star aber nicht bei w.w.w,
Kopfschüttelnd
ramses90…

Mulouhio ist ein Troll owT
X

Moin

Mein Freund soll jeden Montag von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Berufsschule haben. Das wäre eine Arbeitszeit von 12h.

Falsch, denn es werden lediglich die reinen Schulstunden addiert - und üblicherweise sind spätestens nach 2 x 45 min ein Pause.

Gemäß § 3 ArbZG darf die maximale Arbeitszeit nur 8h betragen bzw. 10
h wenn ein Ausgleich erfolgt. Dies würde somit nicht rechtens
sein.
Zwischendurch hat er aber 2 Stunden frei. Somit würden wir
genau an der 10h Grenze liegen.

Das ArbZG gilt nicht für Personen unter 18 Jahren, für diese gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Darüber hinaus sind die zwei Frei-Stunden ebenfalls in Abzug zu bringen. Zudem ist der 2. Satz von § 3 ArbZG zu beachten. Danach sind durchaus an einzelnen Tagen auch 10 Stunden zumutbar. Die zwei „Mehrstunden“ müssten dann im Laufe der kommenden Wochen ausgeglichen werden. Abweichende Regelungen können durch einen Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder im Einzelfall mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde getroffen werden.

Werden die Freistunden mit angerechnet oder nicht?

Wie oben ausgeführt: Nein, die werden nicht auf die Arbeitszeit angerechnet.

Georg

geh doch inhaltlich auf mich ein
DU TRILL

Wie denn auf Dich eingehen…
… wenn dein Posting keinerlei fachlich relevanten Inhalt hat ???

Hallo,

bis 18 Jahre gelten ab mind. 6 Unterrrichtstunden als voller Arbeitstag.
AB 18 Jahre wie unten schon beschrieben nur die jeweiligen 45 min Unterricht. Allerdings gilt die An- und Rückfahrt auch als Arbeitszeit, wenn es außerhalb des Wohnortes ist.
Ansonsten habe ich meine Zweifel über einen so langen Schultag. Das erscheint mir sehr ungewöhnlich.

FSeiler