Guten Tag!
In einem Mehrfamilienhaus in BaWü soll eine Wohnung kernsaniert werden; also Wände müssen versetzt werden (auch tragende Wände), zusätzliche Fenster in die Außenwände und alle Installationen müssen erneuert werden.
Benötigt man dafür eine Baugenehmigung? Wenn ja - ab wann muß der „rote Punkt“ ausgehängt werden? Ab wann müssen die restlichen Mieter wie und von wem informiert werden? Wer ist für die Information zuständig und wie frühzeitig, wenn z.B. Wasser stundenlang abgestellt werden muß?
Reicht es aus, daß die Handwerker 2 Stunden vorher darüber informieren, daß man den halben Tag die Toiletten nicht benutzen darf?
Darf sich der Hausbesitzer rausreden indem er einfach den Mietern mündlich mitteilt, daß sie das zu ertragen hätten, weil es schließlich sein Haus ist.
Vielen Dank für eine präzise Antwort.
Hallo!
bei so umfangreichen Umbauten braucht man ganz bestimmt eine Baugenehmigung.
Neue Fensteröffnungen in Fassade und Abbruch tragender Wände sind mehr als reiner Innenausbau. Hier wird in Bausubstanz und Statik des Hauses eingegriffen.
Der „rote Punkt“ (für alle. das ist der Bauschein, eine Kurzfassung der Genehmigung mit Daten und Namen der Bauverantwortlichen(Art des Bauvorhabens, Bauherr, Entwurfsverfasser, Hauptfirma) muss gleich nach Erteilung ausgehängt werden. Steht aber alles drin.
Gut sichtbar von Straße bzw. Zuwegung, im MFH sicherlich außen am
Hauseingang/Vorgarten.
Die Hausbewohner(Mieter sowieso) müssen rechtzeitig vorher (2-4 Wochen ?) über Baumaßnahme, Dauer und mögliche Beeinträchtigung informiert werden.
Bauherr muss Ersatz schaffen(Baustellen-WC,Sanitärcontainer),wenn Sperrung länger als wenige Stunden dauert.
Mietminderung ist davon unbenommen, wenn die Mietsache beeinträchtigt wird.
mfG
duck313
Daaaaaaaaaanke duck313!!!
Hallo
Nicht bei jeder Kernsanierung werden zwangsläufig auch Wände versetzt.
Aber davon unabhängig müsste man ggf eben mal in der LBO BaWü nachschauen, dort sind die Maßnahmen beschrieben, die nach Landesrecht verfahrensfrei sind (in BaWü z.B.: zusätzliche Fenster in Außenwände, Änderung tragender oder aussteifender Bauteile) - d.h. es ist nicht einmal ein Kenntnisgabeverfahren nötig
> Link
Wobei diese Fragen den Mieter ja eigentlich so gar nichts angehen …
Der Vermieter muss die Mieter jedenfalls angemessen frühzeitig informieren über etwaige Beeinträchtigungen und insbesondere wenn er zwecks (Um)Baumaßnahmen die Mieträume betreten möchte. Was angemessen ist, richtet sich nach dem Einzelfall - und da steht es natürlich jedem frei, sich gerichtlich drüber zu streiten. Wenn „2 Stunden vorher“ reicht, um ein paar Eimer Wasser für’s Geschäft parat zu stellen, dann ist das eben angemessen - anderenfalls sollte die Ankündigung halt ein paar Stunden früher geschehen. Wenn das Abstellen während der üblichen Arbeitszeiten geschieht, dann wird es der Mieter doch i.d.R. gar nicht einmal bemerken. Wozu also soviel Wind um nichts?
Gruß Rudi
Guten Tag @Edvheini!
Nach der Landesbauordnung von BaWü bedarf es keiner Baugenehmigung beim nachträglichen Einbau von Fenstern. Ebenso gilt dies für nichttragende und nichtaussteifende Wände. Das Entfernen tragender Wände in Häusern mit 3 Wohnungen und mehr muss von einem Sachverständigen begutachtet werden.
Bei einer erfolgten Baugenehmigung muss der Rote Punkt am Tage der Baugenemigung ausgehangen werden und zwar so, dass jeder diesen Roten Punkt lesen kann, ohne das Haus zu betreten.
Zu allen anderen Fragen sollten Sie sich an einen Mieterverein wenden. Dort erfahren Sie ganz genau welche Rechte ein Mieter im Umbaufalle hat.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Beratender Bauingenieur