Als Student hat meinen Freibetrag in Höhe von 696,17€ pro Monat.
Nein.
Als Steuerpflichtigen hat man einen Grundfreibetrag von rund 8.400 Euro im Jahr. Der Betrag ändert sich durch Anpassungen ab und zu.
Ob dieser Steuerpflichtige nun Student ist. Klingone oder normal, ist dabei völlig egal.
Es ist auch verkehrt, den Betrag auf den Monat herunterzurechnen. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Genausogut könnte man den Betrag auf die Stunde runterrechnen. Das wäre ähnlich sinnvoll.
Du kannst die rund 8. 400 auch in einer Minute verdienen - das ändert an der Besteuerung nichts.
Geh nie wieder auf die verlinkte Seite. Da steht nur Unsinn.
Wenn ich einen zweiten Job beginne wird dann dieser Gehalt versteuert,wegen der Steuerklasse 6, obwohl ich insgesamt unter dem Freibetrag bin?
Nein, wenn dein zu versteuerndes Einkommen (nicht du, wie soll das gehen?) unter dem Grundfreibetrag liegt, wird eine Einkommensteuer in Höhe von Null festgesetzt. Die zuviel bezahlten Quellensteuern - Lohnsteuer, Kapitalerstragsteuern und andere - werden dann erstattet.
Vorausgesetzt man reicht eine Einkommensteuererklärung ein. Sonst wären die Überzahlungen ja verloren.
Aber das hat nichts mit der Erhebung dieser Quellensteuern zu tun. Die folgt anderen, aber gleichsam logischen, Regeln. Bei der Lohnsteuerklasse 6 beispielsweise geht man davon aus, dass der Grundfreibetrag bereits in die Lohnsteuer aus dem anderen Job einberechnet wurde. Und weil man nun nur einen Grundfreibetrag hat, wird vom ersten Euro an Lohnsteuer einbehalten, ohne Rücksicht auf die Höhe des ersten Lohns. Wie denn auch?