Hallo,
übernimmt ein Mieter die Gartenpflege,
kann dann der Gegenwert dieser Pflege evtl. auf die vom Mieter zu leistende Mietzahlung angerechnet werden?
Macht es dabei einen Unterschied,
ob der Gaten zur Alleinnutzung überlassen wurde oder vermietet wurde?
Danke für die Antwort/en.
*S*
Was wurde denn hinsichtlich der Gartenpflege im Mietvertrag vereinbart? Denkbar wäre, dass der Mieter den mitgemieteten Garten pflegt oder aber, dass der Vermieter dies tut (oder tun lässt) und dem Mieter in Rechnung stellt (über die Nebenkosten, aber dann muss dies als Position im Mietvertrag vereinbart sein).
In jedem Fall dürfte die Variante, dass der Mieter die Gartenpflege übernimmt und dafür weniger Miete zahlt, ausscheiden, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gruß florestino
weiterhin wurden vermietet: Garten…
Hallo florestino,
angenommen, im Mietvertrag steht nur:"Weiterhin wurden vermietet Garten,…
ohne weitere Angaben.
Wie sieht es dann aus?
Gruß *S*
Dann ist der Mieter für die Gartenpflege zuständig und der Vermieter könnte die Kosten dafür nur umlegen, wenn er dies ausdrücklich in der Aufzählung der Nebenkosten im Mietvertrag angeführt hat.
(Mal logisch gedacht: die Wohnung wurde auch gemietet und da kommt auch keiner auf die Idee, dass wegen der dort fälligen Reinigungsarbeiten die Miete reduziert werden könnte, oder?)
Gruß florestino
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