hallo wer kann mir weiter helfen, ich habe ein guthaben von der gasag bekommen und würde nun gern wissen ob es mir angerechnet wird bei harzt4.
soweit ich weiß werden die heizkosten nicht komplett übernommen sondern nur ein teil…
lg speedy23088
hallo wer kann mir weiter helfen, ich habe ein guthaben von der gasag bekommen und würde nun gern wissen ob es mir angerechnet wird bei harzt4.
soweit ich weiß werden die heizkosten nicht komplett übernommen sondern nur ein teil…
lg speedy23088
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Guthaben bei der gasag angerechnet wird.
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Hi Speedy,
ich kann nicht garantieren dass das richtig ist, aber meines Wissens wird die Erstattung zumindest anteilig angerechnet (abhängig davon, wie viel sie an der Heizkostenvorauszahlung monatlich übernehmen). Du solltest mit dem Erstattungsbescheid zur Arge gehen und das ausrechnen lassen.
lg
dago
Tut mir leid, aber ich bin Österreicher und kenn mich bei Deutschen Regelungen nicht aus.
Max
Hi Speedy,
ich kann nicht garantieren dass das richtig ist, aber
meines
Wissens wird die Erstattung zumindest anteilig
angerechnet
(abhängig davon, wie viel sie an der
Heizkostenvorauszahlung
monatlich übernehmen). Du solltest mit dem
Erstattungsbescheid
zur Arge gehen und das ausrechnen lassen.
lg
danke für deine schnelle antwort… na da muß ich mal
schaun… 
dago
Ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Guthaben
bei der gasag angerechnet wird.
hallo wer kann mir weiter helfen, ich habe ein
guthaben von
der gasag bekommen und würde nun gern wissen ob es
mir
angerechnet wird bei harzt4.
soweit ich weiß werden die heizkosten nicht komplett
übernommen sondern nur ein teil…
danke für die schnelle antwort… hab es vllt estwas
seltsam geschrieben… ich wollt gern wissen ob mir die
gutschrift von der gasag auf mein harzt4 angerechnet
werden kann… oder ob ich die gutschrift behalten kann
lg speedy
lg speedy23088
Es würden die Kosten Heizung angerechnet werden. Das Guthaben mindert entsprechend deine Hilfebedürftigkeit. Wird demnach angerechnet.
Strom + Warmwasser werden nicht übernommen. Diese musst Du aus der Regelleistung begleichen. Also spezifizieren und splitten.
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