Hallo,
wenn ihr zusammen zieht, dann bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, in der jeder Cent eines jeden Mitglieds angerechnet wird.
Viele Ämter gehen erst nach einem Jahr davon aus dass eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Folglich würde das Einkommen Deines Partners angerechnet, so als ob ihr verheiratet seid.
Alternativ könnt ihr eine Wohngemeinschaft bilden.
Dann muss alles getrennt sein! Kühlschrank, Bad, Bett, u.s.w. wie in einer Wg eben. Das Amt prüft nach.
Gruß
Franjo