Wird Gehalt von Partner komplett angerechnet?

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe momentan HartzIV, bin alleinerziehend und habe vor zu meinem Partner zu ziehen. Außerdem erhalte ich das Kindergeld und Unterhalt für meine Tochter.

Mein Partner ist auch alleinerziehend, hat 2 Kinder, er ist berufstätig und verdient ca. 1.300 euro netto. Außerdem bekommt er Kindergeld für beide Kinder.

Nun meine Frage, inwiefern wirkt sich das finanziell für mich bzw. uns aus wenn wir zusammenziehen? Wird das Gehalt und evtl. auch Kindergeld von meinem Partner angerechnet? Wenn ja in welcher Höhe?

Ich wäre sehr erleichtert wenn Sie mich hier aufklären könnten. Vielen Dank im Voraus!

sorry ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen. Fakt ist aber das Sie das Gehalt zzgl. Kindergeld Ihres Partners angeben müssen beim Jobcenter.

Hallo.
Leider kann ich dazu keine definitive Aussage machen. Ich empfehle daher ein Forum, wo sich Fachkundige und Betroffene tummeln, die mit Paragraphen dienen können.
http://hartz.info/index.php
Bitte die Frage dort einstellen. Hoffe, dass dort geholfen werden kann.
LG Paco

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

Trotzdem vielen Dank an alle! Habe die Frage auf der Seite die Paco empfohlen hat reingestellt.

Hallo,
tut mir leid, aber da kann ich nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz

hallo nana,

soll ich ehrlich sein ? unter diesen umständen offiziell zusammen zu ziehen ist finanziell grundsätzlich der größte fehler den ihr machen könnt. selbstverständlich werdet ihr dann eine gemeinsame „bedarfsgemeinschaft“ und sein gehalt wird voll angerechnet.

die berechnung ist in jedem bundesland anders. hier: http://www.forium.de/rechner-hartz-4.html?gclid=CIv0… oder hier: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2… findest du rechner, in die du deine angaben eingeben und den für dich zutreffenden satz finden kannst.

es ist abzuwägen, wie hoch der verlust ist. ein plus macht eh nur der staat. man spart bestenfalls an den kosten des hin- und herfahrens und gewinnt vielleicht etwas mehr lebensqualität - wenn die beziehung von dauer ist. gehts mal zu bruch, fängt der ganze kram von vorne an.

schöne grüße,
hansemann

Während des ersten Jahres des Zusammenlebens könnte ihr euch als Wohngemeinschaft bezeichnen. Wer wo schläft, spielt dabei keine Rolle. Nur sollte jeder sein eigenes Konto führen.

Ab dem zweiten Jahr (oder bei einem gemeinsamen Kind), wird zwingend von einer BedARFSGEMEINSCHAFT AUSGEGANGEN: Das heißt, alles wird in einen gemeinsamen Topf geworfen, und gegeneinander aufgerechnet. Das Arbeitseinkommen bleibt mit 100 € anrechnungsfrei, der Rest wird zu 80 % auf die Hilfe angerechnet.

Hi Nana,
wenn Du mit deinem Freund zusammenziehst, dann seid Ihr eine Bedarfsgemeinschaft. D.H. alles wird für Euch gemeinsam berechnet. Kindergeld und Unterhalt wird eins-zu-eins als Einkommen angerechnet. Das Erwerbseinkommen wird mit Freigrenzen angerechnet.Dazu kommt, dass für Dich der Zuschlag für Alleinerziehende wegfällt und Ihr müsst die angemessenheit der Kosten der Unterkunft beachten.
Ungefähr folgende Rechnung:
Bedarf: 2* Regelsatz á 328 EUR
plus 3* Regelsatz à 251 EUR
plus angemessene Kosten der Unterkunft (je nach dem wo ihr wohnt: ca.705,- (Bruttowarm)
Also habt Ihr ca einen Bedarf von 2.114 EUR
Da wird das Einkommen gegen gerechnet: 3* 184 + 200 EUR (Kindergeld und Unterhalt)= 752 EUR und ca. 1.000 anteilig des Erwerbseinkommens ) macht also ein Einkommen von 1.752 EUR.
Ihr als fünfköpfige Bedarfsgemeinschaft würdet also in etwa 362 ausgezahlt bekommen. Evtl. würde sich lohnen den Kindergeldzuschlag zu berechnen.
Gruß
R.

Hallo,

sofern das Einkommen deines Partners seinen Bedarf übersteigt, wird dieses für dich und deine Kinder verwendet. In welcher Höhe sowohl Einkommen als auch Ersparnisse angerechnet werden, ist im Einzelfall zu prüfen und kann so pauschal nicht gesagt werden.

Gruß

hallo nana1508 - eine eheähnliche gmeinschaft setzt ein beständiges zusammenleben voraus, der gesetzgeber geht davon aus, dass man erst eine weile zusammenleben muss, um als bedarfsgemeinschaft zu zählen. hier gibt es unterschiedliche auffassungen - es heisst zwischen einem und drei jahren muss man zusammen leben, vorher zählt man noch als haushaltsgemeinschaft und da wird dir noch nichts angerechnet. erkundige dich, was in deinem bundesland bzw. stadt für jahresfristen gelten. wichtig ist, dass man euch auf keinen fall sofort als bedarfsgemeinschaft bezeichnen darf - hierzu ein urteil
vom landessozialgericht nrw: az:L19 B 85/05 A5 ER. Alles Gute!

Hallo,

da gibts im Netz nen Hartz-IV-Rechner, da kannst du alle Daten eingeben.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…

Viel Glück!

LG

Martin

Versuchen sie doch erstmal das erste Jahr in dem Sie zusammenzuleben bei der Arge als „Erprobungsphase“ darzustellen!? Dann würden Sie getrennt berechnet! Ansonsten gelten die üblichen Freibeträge bei Berufstätigen mit Kindern! Bei weiteren Fragen einfach melden!

Ich danke allen für die netten Antworten.

Ich glaube nicht, dass „meine“ zuständige Bearbeiterin das 1. Jahr als „Erprobungsphase“ anerkennt, da es bei mir schon mal zu einem Hausbesuch kam, weil jemand der Meinung war, dass ich mich zu wenig in meiner Wohnung aufhalte, was totaler Quatsch war. Jedenfalls ist der Dame bekannt, dass die Beziehung zu meinem Partner schon länger besteht.

Ist ja alles ziemlich kompliziert. Werde dann wohl den HartzIV - Rechner auch noch zur Hilfe nehmen.

Also vielen lieben Dank nochmal an alle!

Gruß

„Nana“

Hallo Nana,

wenn du mit deinem Partner zusammen ziehen willst, bildet ihr für einen Antrag auf Hartz IV Leistungen eine Bedarfsgemeinschaft. Dabei wird das Einkommen deines Partners auf deine Leistung angerechnet. Dein Partner hat als Arbeitnehmer einen Freibetrag, deren Höhe ich aber im Moment nicht kenne. Auch der Unterhalt für seine Kinder wird erstmal abgezogen.
Kindergeld und Unterhalt ist Einkommen der Kinder und wird nur zu deren Bedarf herangezogen. Es kann also unter Umständen passieren, das du vom Amt keine Leistungen mehr erhälst und dein Partner für dich sorgen muss. Doch bei 1300 netto wird das sicher nicht der Fall sein, wegen seiner beiden Kinder. Reichen Unterhalt und Kindergeld für den Bedarf der Kinder nicht aus, wird bis zur Bedarfsgrenze vom Amt ergänzend gezahlt.
Das Kindergeld seiner Kinder wird für dich nicht angerechnet, weil Einkommen minderjähriger Kinder nicht zur Bedarfsdeckung der Eltern herangezogen wird.

Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

LG Caro

Hartzrechner sind totaler Schwachsinn! Die Berechnung des ALG II lässt sich nicht so einfach machen, hab ich selbst schon ausprobiert! Grundsätzlich sind 100 Euro Frei!!! Der Freibetrag wird außerdem vom Netto gebildet, was viele gar nicht wissen!!! von 100,01 Euro bis 800 Euro gibts 20 Prozent und von 800,01 bis 1200,- 10 Prozent mit den 100 Euro Grundfrebetrag sind das 240 Euro Bei Arbeitenden mit minderjähr. Kindern gibts nochmal bis 1500 10 Prozent wären nochmal 30 Euro und dann siond da noch die ganzen Versicherungen etc (KfZ-Haftpflicht, Riester, Werbungskosten (Festbetrag 15,33 Euro) Fahrtkosten (EINFACHE STRECKE!! 20 cent/km für 19 Tage im Monat bei 5 tägiger Fahrt zum Arbeitsort) eine eventuelle Unfallversicherung (nur bei speziellen Berufsgruppen die sich zusätzlich versichern MÜSSEN!!!) Wenn diese MONATLICHEN Ausgaben den Betrag von 100 Euro übersteigen wird der übersteigende Betrag auch noch abgesetzt! Wenn Auslösezahlungen erfolgen! Wird es noch komplizierter! Der Freibetrag wird dann vom NETTO abgezogen und dann erhält man das anzurechnende Einkommen! Ist wirklich schwierig, Bei den Hartzrechnern werden diese vielen kleinen Sonderheiten gar nicht berücksichtigt!

der Freibetrag wird vom Brutto gebildet entschuldigung! Hab mich verschrieben!!!

Sorry,
dazu brauchts eine Beratungsstelle, weil es unterschiedliche Freibeträge bei der Anrechnung gibt etc.
Viele grüße strandperle02

tut mir leid, da kann ich keine genaue Auskunft geben

Ich lebe zwar nicht in einer Partnerschaft, aber ich weiss aus dem TV, dass beim Zusammenziehen Ihr beide eine Bearfsgemeinschaft bildet, wo ermittlt wird, was und wieviel und ob überhaupt noch unterstützende Gelder fliessen. Das kann nur der entsprechende Sachbearbeiter rausfinden - ich würde es VORAB vor dem Zusammenziehen prüfen lassen…

Hallo,

wenn DU mit Deinem Partner zusammenziehst, bildet ihr beiden eine Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, dass Ihr beiden zusammen mit euren Kindern einen Bedarf zum Leben und für die Wohnung habt - genau so wie Du das Geld jetzt vom Jobcenter bekommst.
In einer Bedarfsgemeinschaft wird dann das Einkommen aller Mitglieder der Bedarf angerechnet und die Leistungen werden entsprechend gekürzt. Mach Dich mal hier schlau, das sind die Dienstaneisungen, nach denen das Jobcenter arbeiten muss:

http://www.harald-thome.de/media/files/SGB%20II%20DA…

Was Euch nun ca. vom Jobcenter gemeinsam zusteht, kannst Du bei verschiedenen ALG II - Rechnern herausfinden. Einfach mal googeln; ALG II Rechner.
Dort Eure Daten eingeben, der Rechner ermittelt dann ca. das, was Euch zusteht.

Gruß,
Rainer