Ein befreundetes Ehepaar ( Er Altersrentner, Sie AlG- II empf. ) hat ein guthaben von ca. 330 €
zurückbekommen. Jetzt meine Frage . Wird der volle Betrag vom Jobcenter angerechnet , oder hat
der Mann als Rentner Anspruch auf 50 % des Geldes.
Wir als Vermieter haben Hartz 4 Empfängern evtl, Guthaben ihnen das Geld aufs Konto überwiesen, da diese Vertragspartner sind. Weitere Berechnung mit der arge/jobcenter muss der Mieter mit dem Amt klären. Normal bezahlt aus unserer Erfahrung das jobcenter diekt die Miete auf das Mietkonto des Vermieters, deswegen verstehe ich nicht, warum hier 30 Prozent vom Geld dem Mieter gehören soll. erbitte Erklärung
Entschuldigung 50 Prozent
unsinn.
Eigentlich Ahnung hast Du keine, wie das mit dem Bezug von ALG 2 funktioniert, nicht wahr?
Warum hältst Du Dich dann nicht einfach geschlossen?
Die Frage ist für den Fragesteller wichtig und nicht irgendein Chat-Geplapper. Bitte antworte dementsprechend.
Schöne Grüße
MM
Die Frau erhält AlG II die Rente des Mannes wird auf das AlG angerechnet. Er war aber im Zeitraum
des Auflaufens der Gutschrift von ca. 330 € bereits Altersrentner. Bekommt er 50 % des Guthabens
oder wird die volle Summe vom Jobcenter einbehalten ?