Wird Hartz 4 rückwirkend gezahlt?

Mein Freund hat am 29.03.10 einen Antrag auf Alg 2 gestellt und alle Unterlagen ordnungsgemäß eingereicht.
(Er musste leider seine Selbstständigetätigkeit aus mangelder Auftragslage heraus aufgeben)
Bis heute hat er immer noch keinen Cent erhalten.
Seine Sachbearbeiterin ist in der Regel krank gemeldet oder war im Urlaub. Erst als er sich an den Leiter der Arge wandte, erhielt er eine kurze Mail der Sachbearbeiterin.
Wir fragen uns ab wann steht ihm denn nun Alg 2 zu?
Uns wurde gesagt, erst ab dem Zeitraum ab dem der Antrag bewillgt wird, würde er Leistungen erhalten können. Stimmt dies? Es belaufen sich mittlerweile Kosten von knapp 3000 € für Miete und co.

Hallo FairyMary,

wichtig ist der Tag der Antragsstellung.
Wenn Bedürftigkeit vorliegt, muss auch ab diesem Zeitpunkt gezahlt werden.
Diese höchstkompetente Sachbearbeiterin hättest du viel früher mit einem Rechtsanwalt begegnen müssen.
Wenn der Vermieter schon mit Kündigung droht, oder die Stadtwerke den Strom und Heizung drohen abzustellen, dann hast du die Möglichkeit über den RA eine einstweilige Verfügung zu erhalten.
Im Zusammenhang der ARGE kannst du nur nach dem Motteo gehen: wie du mir, so ich dir.

Gruß

opa2009

Hallo Opa2009,

danke für die schnelle Antwort. Hat uns schonmal weitergeholfen. Mal sehen wie das mit der Arge weiterlaufen wird. . .

Lieben Gruß

FairyMary

Die Leistung steht (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) ab Antragstellung zu. Nur Zeiten VOR Antragstellung können nicht berücksichtigt werden (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__37.html), allerdings gilt dies - soweit ich weiß - nicht für Mietschulden. Diese können also übernommen werden (ggf. als Darlehen), auch wenn sie schon vor Antragstellung entstanden sind.

Gruß
n.

Hallo,

Sozialhilfe (=AlgII) wird ab Antragstellung gezahlt.
Eine Hilfezusage kann sich verzögern, wenn z.B. Ihr Freund noch nicht alle Unterlagen beigebracht hat.
Das Arbeitslosengeld wird zum Überleben benötigt, was dem Sachbearbeiter/Vorgesetzten Ihres Freundes nicht bewußt zu sein. Deshalb wird diese Hilfe auch im Voraus bezahlt und ist grundsätzlich an keine Gegenleistung gebunden (beim Lohn erbringt man diese erst und bekommt dann Geld).
Sollten z.B. noch nicht alle Unterlagen vorliegen und die Beibringung objektiv schwierig sein (z.B. weil ein Dritter beteiligt, wie z.B. ehemaliger Arbeitgeber oder Finanzamt, und dieser eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt), dann kann (soll) das Amt den Hilfebedürftigen mit einem „Vorschuß auf die zu erwartende Leistung“ helfen.
Eine Anmerkung hätte ich noch: falls Ihr Freund allein lebt, betragen die ihm zustehenden Kosten der Unterkunft (KdU) ca. 220 € (bei ca. 45 qm). Sollte er eine zu teure Wohung haben, wird er zum Umzug aufgefordert und das Amt zahlt max. 6 Monate die überteuerte Wohnung. Außerdem stehen ihm vermutlich 359 € AlgII zu (jeweils pro Monat).

Mit freundlichen Grüßen

Hallo Fairy Mary,
das was der Leiter gesagt hat ist Richtig.
Hartz4 gibt es erst ab Antragsdatum und nicht rückwirkend !!!

Viel Glück

Angie1009

Hallo,
grundsätzlich hat man Anspruch auf die beantragten Leistungen ab der Antragstellung.

Wenn die Antragsunterlagen tatsächlich vollständig am 29.03.2010 der ARGE vorlagen und alle Anspruchsvoraussetzungen (z.B. die Hilfebedürftigkeit) an diesem Tag vorlagen, dann muss die ARGE auch ab diesem Tag zahlen. Ob alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, kann ich natürlich nicht sagen, aber wenn Sie es wünschen könne wir uns gerne noch einmal darüber austauschen, dann benötige ich nur noch einige Angaben. Also bei Bedarf einfach noch einmal anschreiben.

Gruß Nele

Guten Abend.
Das ALG2 wird ab dem Tag gezahlt, wenn der Antrag abgegeben wurden ist. Also ab dem 29.03.2010
Liebe Grüße Manja

Danke für die vielen hilfreichen Antworten!

Die Bewilligung ist nach einer extrem langen warte Zeit doch endlich durch.
Das kontaktieren des Leiters hat wohl sehr geholfen die Sache endlich ins rollen zu bringen.

Gruß Mary

Freud mich, das ich helfen konnte.
Lg. Manja

Also soweit ich informiert bin bekommt man Geld von der Arge rückwirkend ab dem Tag an dem der Antrag gestellt worden ist.