Wird kindesunterhalt zur privat insolvenz angerechnet

Hallo,

ich befinde mich gerade in Privat Insolvenz und geschieden mit einem Kind. Da die Kindesmutter beruflich weiter eg gezogen ist und auch ihre Arbeitszeiten meist bis spät in die Nacht gehen haben wir uns darauf geeinigt das unser gemeinsamer Sohn von 4 jahren von nun an bei mir leben soll. Wir haben auch schon das aufenthaltsbestimmungsrecht geändert und ihn bei mir angemeldet! Ab nächsten monat bekomme ich das kindergeld, was ja von der insolvenz unberührt bleibt! Wie sieht es mit dem kindesunterhalt aus?? Meine Exfrau ist dem Kind ja unterhaltspflichtig, wird das zu meinen Einnahmen gerechnet und steigt dadurch der Pfändbare teil meines Gehalts???

Hallo,

ja der Kindesunterhalt wird zum Einkommen dazu gerechnet und nein er ist bei Insolvenz nicht pfändbar, da es für das Kind ist.Bei allen anderen Dingen wie Wohngeld etc. sieht man es als Einnahme.

Viele Grüße
Y.Dosse

Hallo!

nein!

Alles was für den Unterhalt des Kindes notwendig ist, ist von der Pfändung befreit. Das Geld ist für die Unterhaltssicherung des Kindes gedacht. Die Freigrenze wird nun um eine Stufe auf ca. 1450€ steigen.

Gruß aus Franken

hallo,

ihre exfrau muss unterhalt für das kind zahlen,und wenn diese mehr verdient, auch für sie zahlen…wie das bei insolvenz ist…weiss ich nicht

lisa

Sorry,weiss ich nicht genau,nach meiner Logik aber schon, denn es sind ja Einnahmen, ähnlich wie Lohn

Ich denke nicht, da es für das Kind geleistet wird. kann nicht 100% Auskunft geben. Wenn ihr normalen Kontakt habt, kannst du auch eine offizielle Zahlung vorschlagen und den Rest als „Taschengeld“ für das Kind an Events wie Geburtstag oder so entgegennehmen.
Gruß
Andi

Hallo
genauso wie es heisst ist es auch !!!
Kindesunterhalt ist ausschlieslich für dein Kind bestimmt und darf nicht angerechnet werden.
Es steht zwar zu Deiner verfügung jedoch sollte es ja dem Kind nutzen und das darf nicht als Einkommen gesehen werden!
LG Sandy

Hallo, Kindesunterhalt von der Kindsmutter erhöht zwar Dein Gesamteinkommen. In wieweit der bei der Privatinsolvens mit angerechnet wird weis ich leider nicht. Ich denke dieser Unterhalt sollte ausschließlich zur Versorgung des Kindes dienen.

LG Anne

Hi,

bin mir nicht sicher, aber meines wissens nach stellt unterhalt kein einkommensbestandteil da und kann nicht mit angerechnet werden

Ja, das püfändungsfreie Gehalt steigt dadurch. Mittteilung an den Insolvenzverwalter. Wenn Sie in der Pfändungstabelle schauen, gelten dann für Sie die Beträge zur einen 2- Personenhaushalt

hallo,

das geld für den kinderunterhalt steht dem kind zu. nach meinem wissen, wird es dem pfändbaren einkommen nicht zugerechnet. zur sicherheit würde ich raten, beim amtsgericht, bzw. dem insolvenzverwalter noch mal nachzufragen.

gruß

johann schwenk

Hallo,

auf Antrag des IV/Treuhänders kann das Gericht den Beschluss fassen, dass das Kind durch den Barunterhaltsteil der Mutter nicht als von Ihnen zu unterhaltende Person berücksichtigt wird. Das würde dann bedeuten, dass sie gem. Pfändungstabelle behandelt würden wie „Alleinstehend“. Sie sind in jedem Fall verpflichtet, dem IV/Treuhänder diese Änderung mitzuteilen. Was er dann macht, wird sich zeigen (ist auch abhängig von der Höhe des geleisteten Unterhalts).

LG