Hallo
Ich bin seit August krankgeschrieben, bekomme daher momentan Krankengeld.
Während der Krankheit hat mein Arbeitgeber mir fristgerecht gekündigt zum 31.12.
Die Krankschreibung endet nun an dem Tag an dem auch das Arbeitsverhältnis endet.
Ich habe noch 15 Tage Resturlaub, die ich mir auszahlen lassen möchte natürlich.
Die Krankenkasse ist der Meinung diesen Resturlaub nun mit dem Krankengeld verrechnen zu wollen und es dementsprechend einzukürzen.
Ist die KK da im Recht?
Danke schonmal
Hallo,
hatte ich schon länger nicht mehr, aber wenn ich mich richtig erinnere, wird in diesem Fall der Abgeltungsbetrag dem letzten Lohnzahlungszeitraum vor Beginn der Krankengeldzahlung zugeschlagen
und wird damit beitragspflichtig - eine Verrechnung mit dem Krankengeld passiert da meines Wissens nach nicht.
Gruss
Czauderna
Hallo,
ich sehe das auch wie Guenter Czauderna. Es gab vor einigen Jahren auch ein BSG-Urteuil zu diesem Punkt.
Diese Stelle kann auch oft weiterhelfen: