Hallo,
die Redaktion von wer-weiss-was bittet bei diesem Themenbereich um hypothetische Fragestellung, also respektiere ich das.
Also, angenommen
-
ein Ehepaar bezieht ALG II; beide sind in Vollzeitbeschäftigung, doch das Gesamt-
einkommen reicht eben nicht.
-
„Er“ ist selbständig und möchte sich gegen die finanziellen Risiken bei Krankheit, Unfall
etc. durch eine Krankentagegeldversicherung absichern:
> monatliche Zahlung im Krankheitsfall € 600,-
> Karenzzeit 7 Tage
> günstigster Beitrag ca. € 50,- / Monat
-
angenommen „er“ würde solch eine Leistung erhalten, wäre diese mit dem monatlichen
Betrag der ALG - II - Zahlung anzurechnen.
-
würde umgekehrt die Versicherungsprämie, also ca. € 50,–, bei den halbjährlichen
EKS als Vorsorgeaufwendungen voll anerkannt?
Vielen Dank.
Gruß Josef
Hallo,
Hallo,
die Redaktion von wer-weiss-was bittet bei diesem
Themenbereich um hypothetische Fragestellung, also respektiere
ich das.
Und deshalb postet man die Frage 3 mal ???
Also, angenommen
- ein Ehepaar bezieht ALG II; beide sind in
Vollzeitbeschäftigung, doch das Gesamt-
einkommen reicht eben nicht.
Was es nicht alles gibt - 2 Personen haben einen Vollzeitjob und bekommen noch Hartz IV.
- „Er“ ist selbständig und möchte sich gegen die finanziellen
Risiken bei Krankheit, Unfall
etc. durch eine Krankentagegeldversicherung absichern:
> monatliche Zahlung im Krankheitsfall € 600,-
Dann muss er bei seiner Krankenkasse dafür einen zusätzlichen Antrag stellen.
Ob eine private Krankenversicherung dafür möglich ist, kann ich auf Grund dieser wenigen Angaben nicht beurteilen.
> Karenzzeit 7 Tage
> günstigster Beitrag ca. € 50,- / Monat
Die Beiträge dafür müsste er selbst zahlen.
Auch die Unfallvers. muss das Ehepaar selbst zahlen.
- angenommen „er“ würde solch eine Leistung erhalten, wäre
diese mit dem monatlichen
Betrag der ALG - II - Zahlung anzurechnen.
Ja - denn die mtl. Einkünfte werden bei Hartz IV berücksichtigt.
Gruß Merger