Wird Krankentagegeldversicherung bei EKS berücksichtigt?

Hallo,

die Redaktion von wer-weiss-was bittet bei diesem Themenbereich um hypothetische Fragestellung, also respektiere ich das.

Also, angenommen

  • ein Ehepaar bezieht ALG II; beide sind in Vollzeitbeschäftigung, doch das Gesamt-
       einkommen reicht eben nicht.

  • „Er“ ist selbständig und möchte sich gegen die finanziellen Risiken bei Krankheit, Unfall
       etc. durch eine Krankentagegeldversicherung absichern:

   > monatliche Zahlung im Krankheitsfall € 600,-
   > Karenzzeit 7 Tage
   > günstigster Beitrag ca. € 50,- / Monat

  • angenommen „er“ würde solch eine Leistung erhalten, wäre diese mit dem monatlichen
       Betrag der ALG - II - Zahlung anzurechnen.

  • würde umgekehrt die Versicherungsprämie, also ca. € 50,–, bei den halbjährlichen
       EKS als Vorsorgeaufwendungen voll anerkannt?

Vielen Dank.

Gruß Josef

Hallo,

Hallo,

die Redaktion von wer-weiss-was bittet bei diesem
Themenbereich um hypothetische Fragestellung, also respektiere
ich das.

Und deshalb postet man die Frage 3 mal ???

Also, angenommen

  • ein Ehepaar bezieht ALG II; beide sind in
    Vollzeitbeschäftigung, doch das Gesamt-
       einkommen reicht eben nicht.

Was es nicht alles gibt - 2 Personen haben einen Vollzeitjob und bekommen noch Hartz IV.

  • „Er“ ist selbständig und möchte sich gegen die finanziellen
    Risiken bei Krankheit, Unfall
    etc. durch eine Krankentagegeldversicherung absichern:

   > monatliche Zahlung im Krankheitsfall € 600,-

Dann muss er bei seiner Krankenkasse dafür einen zusätzlichen Antrag stellen.

Ob eine private Krankenversicherung dafür möglich ist, kann ich auf Grund dieser wenigen Angaben nicht beurteilen.

   > Karenzzeit 7 Tage
   > günstigster Beitrag ca. € 50,- / Monat

Die Beiträge dafür müsste er selbst zahlen.

Auch die Unfallvers. muss das Ehepaar selbst zahlen.

  • angenommen „er“ würde solch eine Leistung erhalten, wäre
    diese mit dem monatlichen
       Betrag der ALG - II - Zahlung anzurechnen.

Ja - denn die mtl. Einkünfte werden bei Hartz IV berücksichtigt.

Gruß Merger