Hallo,
angenommen ein verheiratetes Paar erhält einen Kredit. Dann kommt es zur Scheidung und der Mann zahlt Unterhalt für die Tochter. Den Kredit zahlt er alleine zurück, da die Frau sich mehr oder weniger weigert ihren Anteil zu zahlen. Wird dieser gemeinsame Kredit bei der Berechnung des Unterhalts für die Tochter berücksichtigt?
Hallo,
hier kommt es darauf an, für was der Kredit aufgenommen wurde. Wurde damit z. B. ein Auto (Haus oder sonstiger Wertgegenstand) finanziert und der Barunterhaltspflichtige nutzt/bestitzt diesen Wertgegenstand weiter, wird der Kredit meist nicht einkommensmindernd anerkannt.
Schließlich darf man sich nicht auf Kosten des minderjährigen Kindes Werte schaffen.
Die Zinsen dürfen aber meist vom Einkommen abgezogen werden. Selten bis nie die Tilgung.
Gruß
Ingrid