Hallo ich habe eine Frage die mich sehr beschäftigt. Ich bin 19 Jahre alt und mache im Moment mein Fachabitur, bzw. bin im Sommer 2010 fertig. Ich unterhalte seid diesem Jahr durch das Unterhaltsgeld meiner Eltern(geschieden, 238 Euro pro Monat jeweils) eine eigene kleine 1-Zimmer-Wohnung und habe nun meinen Ausbildungsvertrag ab September als Bankkauffrau unterschrieben. Als Auszubildende bekommt man im ersten Jahr 707 Euro. Jetzt habe ich gelesen dass das Ausbildungsgehalt logischerweise abzüglich 90 euro die nicht angerechnet werden auf meinen unterhalt der eltern angerechnet werden. heißt das jetzt dass ich komplette 617 euro als Unterhalt für meine Eltern bezahle, oder nur ein teil. weil das ja heißen würde dass die beiden nichts mehr zahlen müssten oder?nur mal zum vergleich meine wohnung kostet im monat 345 euro. wäre super wenn ihr mir das beantworten könntet.
Hallo,
um Elternunterhalt handelt es sich, wenn Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, z.B. wenn Ihre Eltern in einem Heim leben o.ä.
So wie ich Ihre Frage verstanden habe, zahlen Ihre Eltern an Sie Unterhalt. Dann handelt es sich um Kindesunterhalt. Mit diesem Thema kenne ich mich nicht so sehr aus.
Sollten Sie Ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet sein, müssten Sie nichts zahlen. Sie haben dann einen Selbtsbehalt i.H.v. 1.400 €.
Viele Grüße
Hallo Frau Feidengruber,
leider bin ich da für Sie der völlig falsche Ansprechpartner.
Es gibt drei Arten von Unterhalt:
- Unterhalt für eigene Kinder (Wie bei Ihnen von den Eltern) 2. Unterhalt für den oder die EX 3. Unterhalt für die bedürftigen Eltern, (Elternunterhalt)
Genau auf dieses Problem, das den Unterhalt für die Eltern regelt, haben wir uns spezialisiert.
Sorry, aber mit dem Sozialrechtlichen Unterhalt kennen wir uns nicht aus und können diesmal leider nicht helfen.
Herzliche Grüße
Ihr Karl Heiliger, Dormagen
leider kann ich Ihnen hier nicht helfen. Mein Problem war anders gestaltet; und zwar musste ich für den Unterhalt meiner Mutter aufkommen. Dies ist rechtlich ganz anders eingeordnet als Ihr Problem.
Sorry
p.j.würges
Hallo,
sorry, aber Dein Anliegen liest sich für mich etwas verwirrend.
Bekommst Du Unterhaltsgeld von Deinen Eltern oder musst Du Unterhalt an Deine Eltern zahlen, da beide oder eine® im Pflegeheim ist?
Ich bin lediglich Experte für den Elternunterhalt, also wenn Du Unterhalt an Deine Eltern zahlen musst.
Gruß
TERRY