Wird Lohn bei Entführung gezahlt?

Hallo,

es wurde doch dieses Schiff „Hansa Stavanger“ entführt. Bzw. jetzt ist es wieder frei.
Wie ist das nun mit dem Lohn? Bekommen die Besatzung normal ihr Gehalt weiter? Und die Zeit, welche sie entführt waren, wird das als Überstunden angerechnet?
Gibt es da wohl ein Gesetzt für, oder muss man in diesem Fall mit seinem Chef verhandeln?

Gruß und noch einen schönen Abend,

Gruß

Guten Abend.

Mich däucht, dass so etwas ein Fall von höherer Gewalt ist und die Ansprüche auf Entgelt ruhen. Ich würde es mit der zugegebenermaßen unwahrscheinlichen Situation vergleichen, dass ein „normaler“ Betrieb durch Schnee oder Hochwasser mit Mann, Maus und Marmelade von der Außenwelt abgeschnitten ist.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo Eillicht,

ich finde das nicht in Ordnung. Die Gefahr der Piraterie vor der somalischen Küste ist bekannt. Dem Reeder war das wurscht, er fuhr weder im Konvoi noch unter Geleitschutz und riskiert damit wissentlich, dass etwas passiert. Die Besatzung gerät dadurch in (Lebens?)Gefahr und soll jetzt noch nicht mal ihren Lohn erhalten?
Also: Warum ist es höhere Gewalt, wenn bekannte Gefahren vorsätzlich ignoriert werden und mögliche Massnahmen zur Gefahrenabwehr ebenfalls?

fragende Grüße,

Ralph

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Ich weiß es nicht, abver ich kann mir denken, dass die Leute vllt eine Art Risikozuschuss o.ä. bekommen haben.
Und ich bezweifle, dass im Gesetzestext irgendetwas von so einem Fall steht, sondern höchstens von Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit etc in der es Lohnfortzahlungen gibt.

Hallo,

aber es wäre doch sehr ungerecht wenn der Besatzung kein Lohn gezahlt wird. Die haben evtl. Familie und sicher laufende Kosten. Und weil der Reeder nicht auf die Sicherheit geachtet hat, wurden sie entführt und sind möglicherweise in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Wenn du evtl. zwei Monate keinen Lohn bekommst, wird das Geld schon knapp. Und Harzt 4 konnten sie bis dahin ja auch nicht beantragen…

schönen Tag Dir,

Lulea

Hallo

Die Frage habe ich mir gestern auch gestellt und für mich wie folgt beantwortet:

Da das Personal die ganze Zeit über an seinem Arbeitsplatz auf dem Schiff war und täglich seine Arbeitskraft gemäß Arbeitsvertrag dem Reeder anbot, lag es an dem Reeder, dieses Angebot anzunehmen. Wenn er durch Piraten daran gehindert wurde, fällt das allein in den Risikobereich seiner Geschäftsführung. Er hätte ja, der allgemein bekannten Gefährdungslage angemessen, einen schwerbewaffneten Werkschutz mit an Bord nehmen können oder im Konvoi mit Kriegsschiffen fahren.

Wird eine Bank überfallen, kürzt man den Bankangestellten ja auch nicht das Gehalt.

Gruß
smalbop

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To whom it may concern …
Guten Morgen.

Ich habe den Fall aus meiner Laienperspektive rechtlich einzuordnen versucht (mag komplett falsch sein, weiß ich nicht; schade, dass keiner unserer Juristen sich äußert). Ob das „gerecht“ ist, ob das für die Betroffenen schön ist, ob das moralisch OK ist … siehe ggf. die Bretter „Gerechtigkeit“, „Schöner leben“, „Moral“ …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung bei einer Entführung, geschweige denn auf Überstundenanrechnung. Dies dürfte im Hinblick auf die Frage nach Überstunden auch in dem Falle so sein, wo der Arbeitsplatz sozusagen „mitentführt“ wurde.

Allerdings würde ich aus dem Bauch heraus schon vermuten, daß das normale Gehalt in diesem speziellen Fall fällig bleibt, zumindest solange die Entführten am Arbeitsplatz waren und ihren üblichen Tätigkeiten nachgingen (nachgehen mußten).

Gruß,
LeoLo