Wird Lohnsteuerhilfe staatlich gefördert?

Mich interessiert ob ein -Verein für Lohnsteuerhilfe- aus öffentlichen Geldern bezuschusst wird.
Manche Steuerberaterbüros bieten Lohnsteuerhilfe an, die für den Mandanten wesentlich günstiger ist. Steuerberater sind jedoch keine Samaritter, deshalb vermute ich, das sie aus Steuergeldern oder sonst wo bezuschusst werden, mich interessiert ob das stimmt und wo die Gelder her kommen

Vielen Dank schon mal für die Info!

Nein, der „Lohnsteuerhilfeverein“ wird nicht bezuschusst. Der Verein und vor allem die Beratungsstellen wollen Geld verdienen. Der Unterschied zum Steuerberater ist: Der Verein betreut nur Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, also Lohn oder Gehalt. Kapitaleinkünfte müssen unterhalb des Freibetrages liegen und Vermietung nur für das selbstbewohnte Haus. Alles, was darüber hinausgeht, darf der Verein nicht betreuen.

Man muss im Verein Mitglied werden und dafür einen Mitgliedsbeitrag zahlen, der sich nach der Höhe des Einkommens richtet. Davon bekommt die Beratungsstelle zwischen 50 und 75%. Der Rest bleibt beim Verein, z.B. dafür, dass da ein Steuerberater sitzt, den der Beratungsstellenleiter anrufen kann um Fragen zu stellen.

Natürlich ist der Verein billiger als ein Steuerberater. Das liegt aber daran, dass ein Steuerberater, genau wie z.B. ein Arzt zwischen 10.000 und 20.000 Euro pro Monat verdient. Dafür müsste die Beratungsstelle des Vereins rund 10 Mitglieder pro Tag betreuen. 50 Euro x 10 = 500 x 20 Tage = 10.000 Euro.

Daher sollte niemand, der nur Arbeitslohn bezieht, zum Steuerberater gehen. Wenn ein Steuerberater im eigenen Hause einen Lohnsteuerhilfeverein anbietet, dann vermutlich nur, um keine Kunden zu verlieren.

Super! Herzlichen Dank für die sehr informative Antwort!!!

Hallo Н a а g w a r e,

Auszug Wikipedia:

1964 hat der Gesetzgeber auf Betreiben der Gewerkschaften in § 13 des Steuerberatungsgesetzes die Institution der Lohnsteuerhilfevereine geschaffen. Hierbei handelt es sich um eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen. Ziel des Gesetzgebers war es, Arbeitnehmern aller Einkommensklassen eine erschwingliche steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Mit dem häufig sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag sind alle Leistungen abgegolten, das heißt die steuerliche Beratung des Mitgliedes, die Erstellung der Einkommensteuer-Erklärung und/oder der Lohnsteuerermäßigungsantrag einschließlich Versendung an das zuständige Finanzamt, die Berechnung des Erstattungs-, oder Nachzahlungsbetrages, Überprüfung der Steuerbescheide sowie – bei Abweichung von der Steuererklärung – die Einlegung von Einsprüchen gegen unrichtige Bescheide und erforderlichenfalls auch die Klage vor dem Finanzgericht.

Lohnsteuerhilfevereine bedürfen für ihre Tätigkeit der Anerkennung (gemäß § 13 StBerG). Im Gegensatz zu Steuerberatern dürfen Lohnsteuerhilfevereine nur begrenzte Hilfe in Steuersachen leisten.