Wird mein Umsetzungsantrag genehmigt?

Ich arbeite im öffentlichen Dienst(unbefristet). In diesem Jahr hatte ich eine große Wirbelsäulen-OP und bin nicht mehr in der Lage die fast 45 km mit dem Auto zur Arbeit zu fahren. Es gibt eine weitere Geschäftsstelle, welche nur 15 km entfernt ist. Muss der AG meinen Antrag auf Umsetzung genehmigen. Vielen Dank für Eure Antworten.

Hallo mischi08,

kann hier leider nicht helfen, bin schon zulange aus diesem Geschäft heraus

MfG
Richard

Nein, das MUSS er nicht.
Das hängt von den Umständen ab:

  • Gibt es dort eine freie Stelle?
  • Passt Deine Qualifikation?
  • Passt die Eingruppierung in den dortigen Stellenplan?
    Und so fort …
    Wenn aber eine Stelle frei ist, Dein Profil passt und es mehrere Bewerber gibt, dann könntest Du aus dem Schwerbehindertenrecht oder aus allgemeinen Billigkeitsgründen einen guten Vorteil haben.
    Viele Grüße
    Ernst

Ich kenne mich im öffenlichen Dienst nicht so gut aus.Aber zumindest es so, dass bei Umbesetzungen der Personalrat mit entscheiden muss, dann wäre noch zu überprüfen, ob für Dich dann bei einer Umbesetzung eine Stelle frei ist.Bernward

Hallo,

leider kann ich zu dieser Art Fragen nicht weiterhelfen, sorry tutu mir leid

LG AQ

Hallo,

der Arbeitgeber ist nicht automatisch dazu verpflichtet.

Sollten Sie aber einen Behindertenstatus erhalten, so kann mit Hilfe des Versorgungsamtes dann eine Lösung mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, nach langer Erkrankung, eine Wiedereingliederungsmaßnahme ins Geschäftsleben zu versuchen.

gruss
gorbes

Guten Tag, es dürfte schwierig werden ein ärztliches Attest zu erlangen, in dem einerseits bestätigt wird dass der Patient nicht mehr in der Lage ist eine Strecke von 45 km mit dem Auto zu fahren, wohl aber in der Lage ist 15 km mit dem Auto zu fahren. Selbst wenn ein solches Attest vorliegen würde bedarf es natürlich noch einer freien Stelle/ eines freien Dienstpostens in der Dienststelle die nur 15 km entfernt ist. Ich sehe beide Voraussetzungen als notwendig an.
Freundliche Grüße

Hallo,

nur unter bestimmten Voraussetzungen. Da muss ein entsprechender Arbeitsplatz vorhanden, bzw. frei sein.
Ich rate dir dringend an, dich mit deinem Verdi-Sekretär zusammen zu setzen.

Hier müssen verschiedene Wege geprüft werden. Das ist keinesfalls pauschal zu betrachten.

Viel Glück!!

Meines wissens nach Nicht! Aber er hat gewisse pflichten unter Arb Sicherheit Gesetz. Wenn einer umsetzung möglich ist, dann sollte es passieren.

Umsetzungen sind mitbestimmunspflichtig mit dem Personalrat, also hier sollte Rat eingeholt von dem PR.

Hallo,

also grundsätzlich wird der Arbeitgeber eine Umsetzung -sofern irgend möglich - in diesem Falle (da unbefr. Arbeitsvertrag) umsetzen wollen.
Auch schon aus dem Grund, da sonst evtl. Erwerbsunfähigkeit droht. (siehe auch http://vts.uni-ulm.de/docs/2005/5447/vts_5447.pdf)
Evtl. müssen Sie Ihrem Arbeitgeber ein Attest vorlegen, in dem dies klar hervorgeht, da Ihr Arbeitgeber hier ja umfangreiche Maßnahmen ergreifen muß.
Sollte kein Platz in der anderen Geschäftsstelle frei sein, müßte hier evtl. jemand zu Ihren Gunsten umgesetzt werden, was auch wiederum für Schwierigkeiten sorgt.
Evtl. müssen Sie Abstriche in der Qualität Ihres bisherigen Arbeitsplatzes in Kauf nehmen.

LG octo-Juro

Hallo,

da bin ich leider überfragt,und kann Ihnen da nicht weiterhelfen.

MfG.
Lattermann