Guten Tag,
meine Frage ist folgende: Wird bei Kindern, die aufgrund der Scheidung der Eltern wieder den Mädchennamen der Mutter annehmen, diese Änderung auf dem Ausweis vermerkt, d.h. taucht der alte Name, der ab Geburt bestanden hat, auf dem Personalausweis auf? Also so wie bei Verheirateten z.B. steht „Frau Schmidt, geb. Meier“?
Hallo,
ich habe dies gefunden.
http://www.scheidung-online.de/namensr.html
Allerdings beantwortet dies nicht die Frage nach dem Eintrag „geborene xxx“. Im Namanesänderungsgesetz steht beim groben Überfliegen auch nichts. http://www.gesetze-im-internet.de/nam_ndg/index.html
TM