Wird nicht räumliches sehen können vom amt für ver

hallo,

ich habe kein räumliches sehen.

wenn ich einen antrag auf schwerbehinderung beim amt für versorgung stelle, wird diese behinderung anerkannt bzw. angerechnet?

mit wie viel gdb kann ich deswegen rechnen?

bitte um eure hilfe.

danke.

gruß

Hi,
soweit ich weiss, ist fehlendes räumliches Sehen bei 2 an sich funktionierenden Augen (z.B. durch Schielen, starke Unterschiede der beiden Augen des Visus )als solches nicht in der Gliedertaxe.
Antrag stellen kostet nichts, ich halte es aber in diesem Fall für aussichtslos.

Ich kenne auch mehrere Leute, die funktionell einäugig sind (alles Unfälle), von denen ist keiner sichtbar in der Ausübung seines Alltages behindert und keiner hat einen Behindertenausweis.
Natürlich kann man dann nicht alle Berufe ausüben. Aber ich kann auch mit meiner Rot-Grün-Schwäche nicht Pilot werden, aber bin keineswegs behindert.

Ausnahme: Du kannst wegen eines Unfalles einen vorher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben (z.b. Augenmuskel durch Unfall beschädigt), dann wäre es ein Fall für die Unfallversicherung, aber auch dann nicht als (Schwer-)behinderung anerkennungsfähig.

A.

wieso das denn??? ich habe auch kein räumliches sehen, wäre aber nie auf die idee gekommen, dass ich deswegen „behindert“ geschweige denn schwerbehindert bin…

welche gebrechen hast du denn sonst, die den antrag rechtfertigen?
gruss karin

aaah, hab eben erst unten dein anderes posting gesehen… ja. aber… verheilen die frakturen denn nicht und was für beeinträchtigungen hast du daraus…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

habe sonst noch das hier:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

habe gelesen, dass man auch angeben kann oder sogar soll, wenn man ne brille trägt. vielleicht bringts ja ein paar gdb?!

geht mir genauso. hab erst deine zweite antwort gesehen, als ich bereits auf deine erste geantwortet habe.

hatte im ersten thread das mit dem räumlichen sehen vergessen.