Hallo ihr Wissenden =)
Folgende Situation :
Person X ( Angestellte im öff. Dienst ) hat lange Jahre Kindergeld und Ortszuschlag über das Gehalt gezahlt bekommen.
Ab 2007 bis Oktober 2009 war das Kind in einem gut bezahlten Ausbildungsverhältnis so dass Kindergeld / Ortszuschlag wegfielen.
In 2010 hat X dann Anträge auf rückwirkende Festsetzung gestellt die nun heute nach langem Hin und Her letztendlich per Gerichtsurteil durchgesetzt werden konnten.
Meine Frage nun : Wird neben dem Kindergeld auch der Ortszuschlag rückwirkend ausgezahlt ? Hätte man hierfür den Ortszuschlag laufend beantragen müssen bzw. gibt es hier Verjährungsfristen ?
Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.
Vielen Dank im Voraus !
Bernd