Wird Ortszuschlag nachträglich gewährt ?

Hallo ihr Wissenden =)

Folgende Situation :

Person X ( Angestellte im öff. Dienst ) hat lange Jahre Kindergeld und Ortszuschlag über das Gehalt gezahlt bekommen.

Ab 2007 bis Oktober 2009 war das Kind in einem gut bezahlten Ausbildungsverhältnis so dass Kindergeld / Ortszuschlag wegfielen.

In 2010 hat X dann Anträge auf rückwirkende Festsetzung gestellt die nun heute nach langem Hin und Her letztendlich per Gerichtsurteil durchgesetzt werden konnten.

Meine Frage nun : Wird neben dem Kindergeld auch der Ortszuschlag rückwirkend ausgezahlt ? Hätte man hierfür den Ortszuschlag laufend beantragen müssen bzw. gibt es hier Verjährungsfristen ?

Ich hoffe dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Vielen Dank im Voraus !

Bernd