Hallo Community,
ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:
Person A erbt von der Mutter B ein Grundstück mit Haus.
Am Zaun des Grundstücks befinden sich 2 Werbewände für die ein Pachtvertrag zwischen Agentur C und der B besteht.
Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren.
Punkt 7 des Vertrages: „Diese Vereinbarung gilt auch für die Rechtnachfolger der Parteien.“
Gilt dieser Vertrag durch das Erbe automatisch auch für A oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht?
Chris