Wird Pachtvertrag mitvererbt?

Hallo Community,

ich habe eine Frage zum folgenden Sachverhalt:

Person A erbt von der Mutter B ein Grundstück mit Haus.
Am Zaun des Grundstücks befinden sich 2 Werbewände für die ein Pachtvertrag zwischen Agentur C und der B besteht.

Der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren.

Punkt 7 des Vertrages: „Diese Vereinbarung gilt auch für die Rechtnachfolger der Parteien.“

Gilt dieser Vertrag durch das Erbe automatisch auch für A oder gibt es ein Sonderkündigungsrecht?

Chris

der tod des verpächters begründet kein kündigungsrecht.

[beim tod des pächters gilt §§ 581 II, 580 bgb:
http://dejure.org/gesetze/BGB/580.html

diese vorschrift ist abdingbar, aber nach hM nur durch individualvereinbarung, nicht durch agb.]

Recht herzlichen Dank.