hallo,
angenommen ein elternpaar (mit einem einkommen und elterngeldbezug) erhält für den säugling aufgrund einer fehlbildung pflegegeld. muss dieses bei der einkommenssteuererklärung der eltern angegeben werden? wird dies dann besteuert?
danke + gruß,
sonja
Wenn es Pflegegeld aus einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung ist: nein. Wundert mich aber bei einem Säugling.
hallo barmer,
warum wundert dich das? ist die pflegestufe 1 und kommt von der normalen gesetzlichen KK, bei der der kleine über den papa mitversichert ist.
gruß,
sonja
Die Zahlung wundert mich, weil ein Kind dieses Alters immer (auch wenn kerngesund) immer in dem Rahmen von Pflegestufe I pflegebedürftig ist. Aber umso besser für Euch.
Doe Steuerfrage ist jedenfalls klar.