Hallo,
wird Privatdarlehen für ein einfaches gebrauchtes Auto bei Hartz4 angerechnet?
Beispiel: Person A (Schwager) überweist Person B einen Betrag von 2000.- Euro um ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Das Auto ist auch wichtig um einem Minijob nachzugehen. Das Ganze soll in kleinen Raten zinslos langfristig zurückgezahlt werden. Wird dieses Darlehen nun als Einnahme gewertet und in den monatlichen Bezügen abgezogen ?
Danke und Grüße
robbel
Beispiel: Person A (Schwager) überweist Person B einen Betrag
von 2000.- Euro um ein gebrauchtes Auto zu kaufen. Das Auto
ist auch wichtig um einem Minijob nachzugehen. Das Ganze soll
in kleinen Raten zinslos langfristig zurückgezahlt werden.
Wird dieses Darlehen nun als Einnahme gewertet und in den
monatlichen Bezügen abgezogen ?
Kann sein, kann nicht sein.
Der Zufluss von Bargeld ist immer eine … nunja … eine unsichere Angelegenheit, deren Beurteilung letztlich von Lust und Laune des zuständigen Sachbearbeiters abhängt.
Für den einen ist es ein zweckbestimmtes, nicht anrechnungsfähiges Einkommen und im Rahmen der Selbsthilfe eine adäquate Angelegenheit, zumal auch die ARGE unter gewissen Voraussetzungen Darlehen gibt, für den Sachbearbeiter eine Tür weiter wieder nicht, sodass der knallhart anrechnet.
Natürlich besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Sachbearbeiter nachzufragen, wie er verfahren würde, und sich dessen Auskunft schriftlich geben zu lassen.
Hallo
Bei den geschilderten Modalitäten ist es nicht anzurechnen. Der ARGE könnte man das Ganze evtl im Form eines einfachen Darlehen-Vertrages zwischen Privatperson A und Leistungsempfänger beweisen. Erspart Ärger.
Gruß,
LeoLo
Bei den geschilderten Modalitäten ist es nicht anzurechnen.
Das Problem ist: es gibt Sachbearbeiter, die sehen das in der Tat anders (selbst wenn es nicht der gängigen Interpretation und Intention der maßgeblichen Vorschriften entspricht)
Im Kontakt/Umgang mit der ARGE sollte man immer vom Schlimmsten ausgehen, davon also, dass der Sachberabeiter unfähig und/oder böswillig ist. 
Hallo,
ich würde vermeiden, dass das Geld über mein Konto fließt. Der Schwager kann doch direkt sein Geld an den Verkäufer überweisen.
Gruß Volker
der eine sagt so, der andere so
wird Privatdarlehen für ein einfaches gebrauchtes Auto bei
Hartz4 angerechnet?
Normal sollte das nicht der Fall sein, da es ein zweckbestimmter Geldzufluss ist, der dazu dient, die Mobilität des Betroffenen zu erhöhen um seine Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern, bzw. hier sogar explizit dafür notwendig ist um einer Beschäftigung (hier der Minijob) nachgehen zu können.
Ein Sachbearbeiter der ARGE, der sich jetzt noch traut, die 2000 EUR anzurechnen (wie hier manche sagen kann das wohl sein und die ARGEN gucken manchmal 2x wo man jemanden was anrechnen kann um öfftl. Mittel einsparen zu können, wozu sie auch angehalten sind) handelt rechtswidrig. Weil, der PKW war notwendig zur Eingehung des Arbeitsverhältnisses. Der Betroffene hatte keine eigenen Mittel für diese Anschaffung und hätte diese möglicherweise auch, zumindest als Zuschuss von z.B. 1000 EUR, durch die ARGE erhlten können. Der Betroffene war daher außergewöhnlich bemüht sich selbst in den Arbeitsmarkt zu integrieren und sogar bereit sioch hierfür zu verschulden.
Das Sozialgericht, welches jetzt noch der ARGE Recht geben sollte für den Fall, dass diese die 2000 EUR anrechnet, möchte ich sehen.
Beispiel: Person A (Schwager) überweist Person B einen Betrag
von 2000.- Euro um ein gebrauchtes Auto zu kaufen.
Das ist die Zweckbindung des Geldzuflusses.
Das Auto ist auch wichtig um einem Minijob nachzugehen.
Das ist die Begründung.
Das Ganze soll in kleinen Raten zinslos langfristig zurückgezahlt werden.
Kein Problem.
Wird dieses Darlehen nun als Einnahme gewertet und in den
monatlichen Bezügen abgezogen ?
Nach Würdigung der Sachlage ist dies nicht vorstellbar.
Aber auf hoher See, vor Gericht und auf der ARGE ist man in Gottes Hand!
Noch was: Der Geldzufluss an den H4-Empfänger könnte natürlich auch vermieden werden, wenn der die 2000 EUR gar nicht erst erhält, sondern lediglich von seinem Gönner, dem lieben Schwager, einen PKW vor die Tür gestellt bekommt. Es kann ja genau der PKW sein, den sich der H4 auch gekauft hätte, wenn er 2000 EUR in der Tasche gehabt hätte. Und auf den H4 kann der PKW trotzdem zugelassen werden. Dies ginge selbst, wenn der PKW Eigentum des Schwager wäre! Halter und Eigentümer müssen nicht die selbe Person sein; siehe PKW-Leasing.
endlich
Im Kontakt/Umgang mit der ARGE sollte man immer vom
Schlimmsten ausgehen, davon also, dass der Sachberabeiter
unfähig und/oder böswillig ist.
Darf ich diesen Satz gelegentlich zitieren?
Danke.
Hallo Angulimala
Im Kontakt/Umgang mit der ARGE sollte man immer vom
Schlimmsten ausgehen, davon also, dass der Sachberabeiter
unfähig und/oder böswillig ist.
Und mit was für sinnvollen Sprüchen beglückst Du uns demnächst?
Bei jedem Ausländer sollte man immer vom Schlimmsten ausgehen, davon also, dass er ein Messer dabei hat?
Bei jedem Polizisten sollte man immer vom Schlimmsten ausgehen, davon also, dass er korrupt ist?
Bei jedem Priester sollte man immer vom Schlimmsten ausgehen, davon also, dass er kleine Messdiener befummelt?
Das einzig böswillige ist Dein Text und die diskriminierende Art über die Sachbearbeiter zu sprechen.
Habe ich schon mal erwähnt, daß diese polemische und aufhetzende Betrachtung von Mitarbeitern der Leistungsträger eine Sauerei ist? Vielleicht machen sich einige mal Gedanken darüber, warum Sachbearbeiter manchmal so reserviert und verärgert reagieren. Das könnte nämlich auch daran liegen, daß alle mit dem Finger auf sie zeigen und so über sie hetzen, wie Du das hier gerade machst.
Du solltest Dich schämen.
Gruß,
LeoLo
Habe ich schon mal erwähnt, daß diese polemische und
aufhetzende Betrachtung von Mitarbeitern der Leistungsträger
eine Sauerei ist? Vielleicht machen sich einige mal Gedanken
darüber, warum Sachbearbeiter manchmal so reserviert und
verärgert reagieren. Das könnte nämlich auch daran liegen, daß
alle mit dem Finger auf sie zeigen und so über sie hetzen, wie
Du das hier gerade machst.
Es interessiert schlichtweg nicht, was Sachbearbeiter über mich denken und einen professionellen Sachbearbeiter sollte nicht interessieren, was ich über ihn denke.
Tatsache ist: du - und niemand anderes - bist als Antragssteller der Angeschissene, wenn der Sachbearbeiter dir eine falsche Auskunft gibt, sich an eine Auskunft nicht mehr erinnern will, unsauber bescheidet, VeBis für ein überflüssiges Spielzeug hält oder die Nase rümpft, weil du vielleicht in einem Tschador oder nicht in gepflegtem Geschäftsoutfit den Raum betrittst.
In einer solchen Situation, in der es um existenzielle Leistungen geht, ex ante davon auszugehen, dass der Mensch dir gegenüber nur dein Bestes will und auch den notwendigen Kenntnisstand hat, ist IMO grob fahrlässig.
Und ja: ich kenne zahlreiche Sachbearbeiter, die sind - sorry, dass ich das so hart Ausdrücke - menschlich wie fachlich die letzten Ärsche und die, weil ihr Teamleiter ähnlich tickt, mit ihren unerträglichen Verhalten regelmäßig durchkommen.
Hallo Angulimala
… einen professionellen Sachbearbeiter sollte
nicht interessieren, was ich über ihn denke.Tatsache ist: … ich kenne zahlreiche Sachbearbeiter, die sind …
menschlich wie fachlich die letzten Ärsche und die, …
ihren unerträglichen Verhalten regelmäßig durchkommen.
Du nimmst Dir das Recht heraus, Sachbearbeiter pauschal zu diffamieren, Sie als Ärsche und Unmenschlich zu bezeichnen, verlangst aber, daß sie dir gegenüber sachlich bleiben?
*plonk*
Gruß,
LeoLo
Hallo Angulimala
… einen professionellen Sachbearbeiter sollte
nicht interessieren, was ich über ihn denke.Tatsache ist: … ich kenne zahlreiche Sachbearbeiter, die sind …
menschlich wie fachlich die letzten Ärsche und die, …
ihren unerträglichen Verhalten regelmäßig durchkommen.Du nimmst Dir das Recht heraus, Sachbearbeiter pauschal zu
diffamieren, Sie als Ärsche und Unmenschlich zu bezeichnen,
verlangst aber, daß sie dir gegenüber sachlich bleiben?
Auch wenn du es gerne so lesen möchtest, ich verurteile keineswegs die Sachbearbeiter pauschal, denn es gibt einige, die machen wirklich gute Arbeit (und müssen sich dafür regelmäßig vor der Teamleitung rechtwertigen, weil die Qualität auf Kosten der Quantität geht).
Allerdings weiß der Arbeitslose vorher nicht - und nur um den geht es mir, denn so wie ich das sehe, ist das hier kein Board für sensible, missverstandene SBs -, an welche Sorte von SB er gerät; und die Chance, einen schlechten zu erwischen, ist so groß, dass es IMO völlig legitim und rational ist - m.E. ist es sogar zwingend notwendig - davon auszugehen, dass dir der Gegenüber einen vom Pferd erzählt (insbesondere dann, wenn es sich nicht um Standardkonstellationen handelt).
Im ALG1-Bereich ist das Problem schlechter Bearbeitung deutlich weniger virulent, weil erstens das Recht klarer ist und zweitens COLIBRI im Gegensatz zu A2LL deutlich besser funktioniert.