Wird Rente besteuert und genügt eine G+V

Hallo Wissende,
Opa hat mit 74 Jahren und nach kleinem Schlaganfall sein Gewerbe abgemeldet;sehr geringe Einkommen und der STeuerb. möchte mindestens 1.500€ Abschlag. Enkel denkt, dass dies für die letzte Steuererklärung ein solcher Abschlag nicht erforderlich wäre.
Opa erhält 7.685 € Altersrente und 4.496€ Unfallrente aus der BG. Hinzu kommen aus dem abgemeldeten Betrieb 15.084 € Einnahmen , wobei hier 11.270€ Ausgaben gegenüber stehen. Rein rechnerisch wären aus dem Gewerbebetrieb ca. 3.800€ als Gewinn übrig geblieben; die größten Brocken waren hier die Beträge zur Berufsgenossenschaft, an die KV + an den Steuerberater.

Aus dem Internet ist zu entnehmen, dass hierfür keine vollständige Steuererklärung abgegeben werden muss, sondern offensichtlich nur EÜR / Anlage GSE.
Das FA wäre bereit, bei geordneten Unterlagen hier behilflich zu sein; Enkel wohnt auf dem Land und relativ weit vom zuständigen FA des Opas entfern.
Genügt hier EÜR und was müsste an Unterlagen mitgeschickt/mitgegeben werden?
Kontoauszüge und Belege lückenlos vorhanden.
Enkel wäre für Hinweise sehr dankbar und wünscht einen schönen Abend.

Hi!

Opa hat mit 74 Jahren und nach kleinem Schlaganfall sein
Gewerbe abgemeldet

Da fällt mir spontan dazu ein: Betriebsaufgabe-was ist mit dem ganzen Anlagevermögen? Gibt es hier vielleicht noch Maschinen oder vielleicht noch schlimmer Grundstücke und Gebäude die im Betriebsvermögen sind?

Gruß

derschwede77

Hallo,

nein, der Opa war als Gipser tätig und hatte dafür nur seinen eigenen PKW genutzt; er konnte das Rentnerdasein ohne Tätigkeit nicht ertragen und hatte daher kleinere Aufträge angenommen; wohnte in Miete. Enkel konnte nicht ermitteln, in wieweit die beiden unterschiedlichen Renten als Einkommen neben dem Gewerbeeinkommen versteuert werden; die vorherige Steuererklärung weicht insoweit ab, als der Opa aufgrund eines berufsbedingten Unfalles ab 2012 eine Unfallrente der BG bekam.
Enkel wäre für weiteren Hinweis dankbar,
schönen Abend.

Hi,

Zur Not geht es, dass jemand eine Erklärung mit diesen Zahlen (Einnahmen, Ausgaben 2 Renten) abgibt. Vielleicht noch schreiben, dass die Betriebsaufgabe wegen Schlaganfall erfolgt. Das Finanzamt hat mittlerweile die Zahlen der Rentenversicherungsträger. Beleg über Zahlung noch beizulegen für Unfallversicherung.

Krankenversicherung ist keine Betriebsausgabe, hat also in der Gewinnermittlung nichts zu suchen.

Schöne Grüße
C.